Gemeinderatssitzung vom 15.06.2026

GR Bosch nahm an der Sitzung entschuldigt nicht teil.

 

 

Zur näheren Erläuterung und für Fragen zum Tagesordnungspunkt 1 war ein Mitarbeiter von der Deutschen Funkturm GmbH anwesend.

 

 

  1. Verlegung des Mobilfunkmasten vom derzeitigen Standort auf dem Grundstück Fl.-Nr.199/6, Gem. Buchdorf

   

Der Mitarbeiter der Deutschen Funkturm GmbH stellte anhand einer Beamer-Präsentation nochmals den geplanten Standort für einen Mobilfunkmasten vor, der ursprünglich mit ca. 45 m Höhe angedacht war, später dann mit 50 m Höhe, um Hafenreut mitzuversorgen. Jetzt wird aufgrund der Bevölkerungsdichte mit ca. 70 m Höhe gerechnet, um Hafenreut und Buchdorf abzudecken.

   

Der Bgm. erklärte, dass er mit den unmittelbaren Nachbarn gesprochen habe und diese keine Einwendungen gegen den geplanten Mobilfunkstandort haben.

   

Hintergrund der geplanten Verlegung ist, dass die Besitzer des bestehenden Funkturms (Bundesimmobilien) im Dezember nur einem weiteren Mietvertrag von 1 Jahr zugestimmt hatten und dieser zum Jahresende ausläuft. Inzwischen wurde eine Mietvertragsverlängerung auf weitere 5 Jahre in Aussicht gestellt.

   

Die Deutsche Funkturm GmbH will aber als Plan B eine fertige Planung mit Genehmigung incl. Standortzusage in der Schublade haben, falls ihre Sendeanlage vom derzeitigen Funkturm runter müsste. Der Platzbedarf incl. Eingrünung beträgt ca. 100 m² – also ca. 10 m x 10 m. Die Baugenehmigung würde für 3 Jahre gelten und könnte auch verlängert werden. Deshalb würde sich die Firma vertraglich absichern, d. h. das Grundstück für 3 Jahre reservieren plus der Option der Verlängerung – also auf insgesamt 7 Jahre. Der Grundstückseigentümer würde dafür natürlich Reservierungs-Geld erhalten.

   

Der Mitarbeiter stellte klar, dass sie auf jeden Fall einen Standort vertraglich absichern würden. Wenn die Gemeinde den Grund hierfür nicht zur Verfügung stellt, werden sie auf private Grundstücksbesitzer oder die Bayrischen Staatsforsten zugehen. Deshalb haben sie bereits ein Suchgebiet ausgewählt. Am Waldrand wäre der Standort zu weit weg, weshalb die Übertragungsqualität schlechter wäre.

   

Weiter stellte der Mitarbeiter klar, dass es sich bei dem neuen Mast nicht um einen Gittermast handelt, sondern um einen Schleuderbetonmasten.

   

Auf Nachfrage von GR Herre steht inzwischen fest, dass für die Sendeanlage von Telefonica, die sich ebenfalls auf dem Funkturm befindet, der Mietvertrag bereits um 5 Jahre verlängert wurde. Auf seine weitere Nachfrage wurde auch bestätigt, dass eine Berechtigung zur Untervermietung Voraussetzung für eine Baugenehmigung sein wird und die Verlängerung nicht vom Mietpreis abhängig ist. Dabei erklärte der Mitarbeiter der Deutschen Funkturm GmbH auch, dass der angedachte Turm nur gebaut wird, wenn der Mietvertrag mit den Bundesimmobilien nicht verlängert wird. Dies begründete er mit den hohen Baukosten und dem großen Personalaufwand, der damit verbunden wäre.

   

Deshalb einigte sich der Gemeinderat im Gespräch darauf, im Beschlussvorschlag zusätzlich explizit aufzunehmen, dass die Zustimmung zur Verlegung und den Bau des Mobilfunkstandorts nur gültig ist, wen kein weiterer Mietvertrag mit dem jetzigen Standortbesitzer (Bundesimmobilien) zustande kommt. Dies muss auch vertraglich vereinbart werden.

   

Abstimmungsergebnis 14:0

 

 

  1. Benennung eines Feldgeschworenen für den Ortsteil Baierfeld

   

Nachdem im letzten Jahr ein Feldgeschworener im Ortsteil Baierfeld verstorben ist, hat der Ortsteil Baierfeld derzeit nur einen Feldgeschworenen. Als neuen Feldgeschworenen hat der Bgm. Herrn Josef Rößner, Pfarrer-Hoffmann-Str. 8 vorgeschlagen.

   

 Abstimmungsergebnis 14:0   

 

 

  1. Kreuzungsbereich Römerweg-Hauptstraße – Versiegelung der Grünfläche entlang des Römerwegs – Antrag einer Grundstückseigentümerin

   

Eine Grundstücksbesitzerin hatte beantragt, die 6 bis 7 qm große Blühfläche an der Ecke Römerweg/Hauptstraße 38 zu pflastern, da die unbefestigte Fläche potenzielle Stolperfallen bietet und somit ein erhebliches Sicherheitsrisiko für die Bewohner des Hauses darstellt. Durch die Pflasterung würde die Sicherheit erhöht und der Gehweg wäre gefahrlos zugänglich.

   

Wenn die gesamte Fläche gepflastert werde, entsteht aus Sicht der Verwaltung der Eindruck, dass dort Parkmöglichkeiten vorhanden sind. Deshalb wurde vorgeschlagen, dass durch die Eigentümerin nur eine Teilfläche gepflastert werden darf, so dass die Bewohner einen direkten Zugang zum Gehweg haben. Die Gemeinde sollte hierfür das Baumaterial zur Verfügung stellen.

   

GR Herre merkte hierzu an, dass die Pflasterung fachgerecht ausgeführt werden müsse, ohne dass er die Kompetenz der Antragsteller bewerten wolle. Da es sich hier aber um Gemeindegrund handelt und die Gemeinde somit bei evtl. Unfällen in der Haftung sei, müsse die Gemeinde die Pflasterung beauftragen.

   

In diesem Zusammenhang erinnerte GRin Haunstetter an einen Beschluss des Gemeinderates aus der Vergangenheit, bei dem ein Anlieger ebenfalls eine Pflasterung als Zugang zum öffentlichen Gehweg beantragt hatte. Damals wurde entschieden, dass die Maßnahme von der Gemeinde ausgeführt und bezahlt wird, wobei der Anlieger zur Mithilfe verpflichtet wurde. Im Sinne der Gleichbehandlung aller Bürger beantragte sie deshalb, den Beschlussvorschlag dahingehend abzuändern, dass die Pflasterung von der Gemeinde ausgeführt und bezahlt wird, wobei die Antragstellerin zur Mithilfe herangezogen werden sollte.

   

Abstimmungsergebnis 9:5

   

Im Anschluss daran wurde darüber abgestimmt, dass die Versiegelung der ganzen Fläche abgelehnt wird bzw. ein Teilstück durch die Gemeinde unter Mithilfe der Antragstellerin gepflastert wird und die Kosten von der Gemeinde getragen werden.

   

Abstimmungsergebnis 13:1

 

 

  1. Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Ortsstraße „Buttergasse“ - Antrag eines Anwohners

   

Das Verkehrsaufkommen in Buchdorf hat sich durch die Sperrung der Hafenreuter Straße erheblich erhöht. Deshalb ist zur Zeit in der Buttergasse nur eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h erlaubt. Deshalb teilte ein Anwohner der Buttergasse der Gemeinde schriftlich mit, dass dort Verkehrsteilnehmer mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit unterwegs sind und forderte die Gemeinde auf, zeitnah wirksame Maßnahmen einzuleiten, wie z. B.

   

- eine dauerhafte Geschwindigkeitsbegrenzung in der gesamten Buttergasse

- die Installation eines stationären Geschwindigkeitsmessgerätes

- weitere verkehrsberuhigende Maßnahmen.

   

Die Verwaltung geht davon aus, dass nach Beendigung der Sperrung der Hafenreuter Straße das Verkehrsaufkommen abnehmen wird. Deshalb machte sie den Vorschlag, nach Beendigung der Sperrung am jeweiligen Beginn und Ende der Buttergasse Geschwindigkeitsmessgeräte aufzustellen, um zuverlässige Zahlen zu erhalten. Dazu sollte ein weiteres Gerät angeschafft werden, da eines der beiden vorhandenen Geräte fest an der Straße „Alte B2“ montiert ist.

   

Sobald diese belastbaren Zahlen durch Messungen vorliegen, wird der Gemeinderat über weitere Maßnahmen beraten und entscheiden.

   

Abstimmungsergebnis 14:0

 

   

 

  1. Ausweisung eines „Tempo-30-Bereichs“ von den Grundstücken „Hauptstraße 37 bis Hauptstraße 53“

   

Laut Straßenverkehrsordnung können Bereiche mit Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h (Tempo-30-Bereich) ausgewiesen werden, wenn Gefährdungen nachgewiesen werden können, die z. B. den Schulweg und die dazugehörigen Bushaltestellen betreffend.

   

Die Unterschiede zwischen einer „Tempo-30-Zone“ und einem „Tempo-30-Bereich“ erklärte die Verwaltung wie folgt:

 

   

Merkmal                       Tempo-30-Zone                       Tempo-30-Bereich

 

Geltungsbereich          ganzes Gebiet                          Einzelne Straße oder

                                    (mehrere Straßen)                   Straßenabschnitt

   

Beschilderung             nur an Ein- u. Ausfahrten          Tempo-30-Schild an der

                                    der Zone                                   betroffenen Strecke

   

Vorfahrt                       meist „rechts vor links“              Vorfahrtsschilder bleiben

                                                                                     bestehen

   

Ampeln                       in der Regel keine                      können vorhanden sein

   

Hauptstraßen             normalerweise nicht                   häufig gerade auf Haupt-

                                                                                     oder Durchgangsstraßen

   

Ende der Regelung    Schild „Ende Tempo-30-Zone“  Ende laut Beschilderung bzw.

                                                                                    Streckenregelung

     

 

   

Ein Großteil des Gemeinderates war sich einig, dass das Parken - teils auf dem Gehweg - vor allem im Bereich vor der Metzgerei, ein Gefahrenpotenzial für die Schulkinder darstellt.

   

Deshalb regte GR Herre an, das dort vormals geltende Parkverbot wieder anzuwenden, da es die Gefahrensituation erheblich entschärfen würde und so eine Gefährdung in diesem Bereich verhindert werden kann. Ein Gemeinderat sagte dazu, dass hierfür die Berechtigung nicht mehr vorliege, nachdem die Ausfahrt aus dem ehemaligen Kunstdüngerlager das Hauptargument für das Parkverbot war.

 

GR Lechner setzte sich dafür ein, den vorgeschlagenen „Tempo-30-Bereich“ bis zur Hausnummer Hauptstraße 21 auszuweiten, weil damit auch der Übergang zur Bushaltestelle an der Baierfelder Straße mit abgedeckt wird.

   

Dieser Vorschlag wurde kontrovers diskutiert, wobei immer wieder betont wurde, dass es sich hier um eine zeitliche Begrenzung handelt, z. B. von 6.00 Uhr bis 16.00 Uhr mit der Begründung, den Schulweg zu sichern. Es wurde auch klar kommuniziert, dass die Gemeinde einen Tempo-30-Bereich nur beantragen kann, die Entscheidung aber dem Landratsamt obliegt. Diese kann den gesamten Bereich genehmigen oder auch nur ein Teilstück bzw. den Antrag gänzlich ablehnen.

 

GRin Haunstetter äußerte deshalb, dass man die Strecke soweit wie möglich beantragen sollte, um allen Kindern - auch wenn die, die an der Baierfelder Straße zusteigen, schon etwas älter sind - mehr Schutz zu bieten.

   

 

GR Lechner stellte dann den Antrag, die Verwaltung zu beauftragen, den Bereich von der Hauptstraße 53 bis zur Hauptstraße 21 als Tempo-30-Bereich beim Landratsamt zu beantragen.

   

Der Bgm. plädierte dafür, erst über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abzustimmen. Dieser umfasst den Bereich Hauptstraße 53 bis 37.

   

Abstimmungsergebnis 3:11

   

 

Anschließend wurde über den Bereich Hauptstraße 53 bis 21 abgestimmt.

   

Abstimmungsergebnis 9:5

 

 

Somit wird die Verwaltung beauftragt, beim Landratsamt den Bereich von der Hauptstraße 53 bis 21 als „Tempo-30-Bereich“ zu beantragen.

   

 

   

  1. Bekanntgaben aus nichtöffentlicher Sitzung

   

In der nichtöffentlichen Sitzung vom 01.06.2026 wurden folgende Aufträge vergeben:

   

-  Auftragsvergabe der Gerüst-Arbeiten für das Bürgerhaus

   an Fa. Bergmüller, Neuburg zum Preis von               68.853,16 € brutto

   

-  Auftragsvergabe der Straßenbeleuchtung zur Erschließung im Gewerbegebiet

  „Judenwiesen III. Abschnitt“

  an Lechwerke und LEW Verteilnetz zum Preis von    23.921,96 € brutto

   

- Anschaffung eines Sinkkastenreinigers für den Bauhof

  an die Fa. Wirth zum Preis von                                   21.991,20 € brutto

   

   

 

  1. Bekanntgaben

   

Zahlen der Schüler für die Einschulung in den kommenden Jahren:

   

- Einschulung 2026/2027 (reguläres Einschulungsgeburtsdatum 01.10.2019 bis

  30.09.2020)

 

  22 Kinder - davon 6 Korridorkinder (01.07.2020 – 30.09.2020)

   

- Einschulung 2027/2028 (reguläres Einschulungsgeburtsdatum 01.10.2020 bis

  30.09.2021)

   

  35 Kinder – davon 10 Korridorkinder (01.07.2021 – 30.09.2021)

   

- Einschulung 2028/2029 (reguläres Einschulungsgeburtsdatum 01.10.2021 bis

  30.09.2022)

   

   24 Kinder – davon 7 Korridorkinder (01.07.2022 – 30.09.2022)

   

   

Wahl bei der Konstituierenden Sitzung der Verwaltungsgemeinschaft und des Schulverbandes Monheim am 11.06.2026

   

- 1. Vorsitzender der Verwaltungsgemeinschaft Monheim  Bürgermeister Wildfeuer

- 2. Vorsitzende der Verwaltungsgemeinschaft Monheim   Bürgermeisterin Ferber

   

- 1. Vorsitzende des Schulverbandes Monheim                  Bürgermeisterin Ferber

- 2. Vorsitzender des Schulverbandes Monheim                 Bürgermeister Hertle

   

   

Errichtung eines Multifunktionsspielfeldes für Kinder und Jugendliche

 

Bei einem Vor-Ort-Termin mit der Regierung von Schwaben werden die Fördermöglichkeiten erörtert.

 

Dabei wird auch der Radweg „Römerweg“ besichtigt, um die Sanierung abzuklären.

   

 

DK-0-Deponie

   

Die Gebührenkalkulation für die neue DK-0-Deponie wird dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt, sobald alle Schlussrechnungen vorliegen.

   

 

Breitbandausbau

 

Bisher sind von den Grundstücksbesitzern 78% Rückmeldungen eingegangen.

   

 

  1. Nachträglich eingegangene Tagesordnungspunkte

   

Entfällt – lt. Bgm. lagen keine nachträglich eingegangenen Tagesordnungspunkte vor.

 

 

Im Anschluss an den öffentlichen Teil der GR-Sitzung wurden vom Gemeinderat noch nichtöffentliche Punkte beraten und abgestimmt.

Weitere Neuigkeiten gibt's hier

www.pwg-fw-buchdorf.de/neuigkeiten

 

Die "älteren" Protokolle aus dem Gemeinderat zum nachlesen unter

www.pwg-fw-buchdorf.de/protokolle/