Gemeinderatssitzung vom 05.10.2026
Gemeinderatssitzung vom 05.10.2026
Gemeinderat Reiner hat entschuldigt nicht an der Sitzung teilgenommen.
- Antrag der „Neuen Energie Buchdorf eG“ - Errichtung einer Ladeinfrastruktur vor Stellplätzen bei der „Neuen Mitte Buchdorf“
Die „Neue Energie Buchdorf eG“ (NEB) beantragte die Errichtung und den Betrieb öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur zu ermöglichen. Diese soll auf dem Grundstück des Rathausplatzes, Fl.-Nr. 84, nördlich der Trafostation an der Grundstücksgrenze zur Fa. Steinmetz Reiner errichtet werden. Zuerst sollen zwei barrierefreie Ladeplätze mit Schnellladeinfrastruktur errichtet werden bzw. für eine spätere Erweiterung an zwei weiteren Stellplätzen Leerrohre vorbereitet werden. Nach Vorabauskunft des Netzbetreibers ist an der Trafostation ein Netzanschluss mit bis zu 300 kW für Ladeinfrastruktur möglich. Laut Auskunft von GR Herre liegt inzwischen auch eine Anschlusszusage der LEW vor.
Die Ladeinfrastruktur ist zentral, öffentlich zugänglich und barrierefrei, somit kann sie von der Allgemeinheit genutzt werden.
Laut Hinweis durch den Bgm. wurden bei der Planung des Dorfplatzes bereits 2 Ladeplätze vorgesehen.
Eine Gemeinderätin erwähnte, dass ab 2027 an öffentlichen Parkplätzen Ladeplätze für E-Autos gesetzlich verpflichtend vorgeschrieben sind.
GRin Haunstetter sieht das Vorhaben der NEB sehr positiv, weil es den Dorfplatz aufwertet und die Nutzer der Einrichtung evtl. während der Ladezeit in Buchdorf einkaufen. Sie erwähnte noch, dass in der vergangenen Gemeinderatsperiode bereits eine Anfrage eines Betreibers für eine derartige Anlage vorlag. Diese wurde aber vom Gemeinderat nicht befürwortet, da sich die Gemeinde damals an der Errichtung finanziell beteiligen hätte sollen.
Von einer anderen Gemeinderätin kam die Anregung, auch Ladestationen für
E-Bikes vorzusehen.
Anschließend wurde über das Vorhaben abgestimmt, wobei die Verwaltung gleichzeitig beauftragt wurde, mit der NEB eine Nutzungsvereinbarung auszuarbeiten.
Abstimmungsergebnis 13:0
(GR Erwin Herre war wegen persönlicher Beteiligung als Vorstand der NEB von Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.)
- Änderung der immissionsschutzrechtlich genehmigten Biogasanlage auf den Grundstücken Fl.-Nr. 672, 679, 680, 681 und 682, Gem. Buchdorf – Zustimmung nach § 16 BlmSchG und § 36 BauGB
Die Naturenergie Buchdorf (Biogasanlage) beantragte eine wesentliche Änderung ihrer Anlage:
- den Austausch eines bestehenden Foliengasspeichers
- den Ersatz des Gasspeichers durch einen Doppelmembran-Gasspeicher mit
einem Speichervolumen von ca. 7.600 m³
- die Aufhebung der bislang geltenden Begrenzung der Stromerzeugungsmenge
- den Bau eines Wärmepufferspeichers mit ca. 2.010 m³ Inhalt. Dieser Stahlbehälter
soll mit einem Durchmesser von 12,65 m und einer Gesamthöhe von 17,27 m
errichtet werden.
Die beantragten Änderungen entsprechen den Festsetzungen des dortigen Bebauungsplanes, der im Vorfeld mit Zustimmung des Gemeinderates geändert wurde.
Zusätzlich beantragte die Fa. Naturenergie die Zulassung eines vorzeitigen Baubeginns bezüglich des Austausches des Gasspeichers und der Gründungsarbeiten sowie der Bodenplatte des Wärmepufferspeichers. Die Entscheidung darüber obliegt dem LRA Donau-Ries.
GRin Haunstetter erkundigte sich, warum die Stromerzeugungsmenge bisher begrenzt war. Dazu erklärte Frau Gerstmeier, dass das mit den Gärresten zu tun hat, dies aber nur eine rechnerische Angelegenheit ist. Die Naturenergie hat deswegen jetzt externe Speicher angemietet (=leere Güllegruben im Ort), in denen Gärreste künftig zwischengelagert werden können.
Nachdem der Bebauungsplanänderung in verschiedenen vorherigen Sitzungen bereits zugestimmt wurde, erfolgte die Zustimmung zu diesem Antrag laut Beschlussvorschlag der Verwaltung unter folgenden Maßgaben:
- das Vorhaben setzt die planungsrechtliche Zulässigkeit auf Grundlage des
geänderten Bebauungsplanes voraus
- die erforderlichen Nachweise und Prüfungen insbesondere zur Anlagensicherheit,
zum Störfall etc. sind gegenüber der zuständigen Genehmigungsbehörde
nachzuweisen
- die Belange des Brandschutzes, der gesicherten Erschließung, der Entwässerung
und des Gewässerschutzes sind nachzuweisen und dauerhaft sicherzustellen
- die Ausführung des Wärmepufferspeichers muss den eingereichten Bauvorlagen
entsprechen
- die immissionsschutzrechtliche Entscheidung obliegt dem LRA Donau-Ries
- soweit das gemeindliche Einvernehmen erforderlich ist, wird es unter diesen
Maßgaben erteilt.
Abstimmungsergebnis 13:0
(GRin Gerstmeier war wegen persönlicher Beteiligung von Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.)
- Bekanntgaben
Schule
- Notwendigkeit eines weiteren Klassenzimmers
Aufgrund der zu erwartenden hohen Schülerzahl der künftigen 1. Klasse hat ein Gespräch zwischen Schulleitung, Gemeinde und Elternbeirat stattgefunden. Dabei wurde thematisiert, dass die nächste 1. Klasse je nach Anzahl der Anmeldungen für das nächste Schuljahr evtl. in zwei Klassen aufgeteilt wird. In diesem Fall ist ein weiteres Klassenzimmer notwendig. Nach Besichtigung des Neubaus neben dem Schulgebäude, einigten sich die Zuständigen darauf, hierfür den oberen Raum im Neubau, der bisher als Schulbibliothek fungiert, als weiteres Klassenzimmer auszubauen. Hierfür ist es notwendig, einen Bauantrag zur Nutzungsänderung zu stellen. Außerdem sind etliche Neuanschaffungen zu leisten, wie z. B. eine Außentreppe als Fluchttreppe. Dies ist ohne weiteres möglich, weil bereits eine Tür vorhanden ist. Zudem ist eine Tafel und das entsprechende Mobiliar neu zu beschaffen.
Im Gemeinderat herrschte Einigkeit darüber, dass die entsprechenden Vorbereitungen baldmöglichst umgesetzt werden, um im Bedarfsfall gerüstet zu sein.
-Fensterwechsel im Schulhaus
Beim Fensterwechsel im Schulhaus wird an den Fenstern der Ost- und Südseite nach Zustimmung durch den Denkmalschutz eine Außenverschattung angebracht.
- weitere Mängel
Die Treppe im Schulhaus sowie die Böden in den Klassenzimmern sollen saniert werden.
Der herumliegende Müll sowie vergessene Brotzeitdosen, die im Schulhof liegen gelassen werden, wird auf Dauer als nicht tragbar gesehen. Herumliegende Brotzeitdosen werden deshalb künftig nach einer Verweildauer von 14 Tagen entsorgt.
Tempo-30-Bereiche auf hochfrequentierten Schulwegen und Bushaltestellen
Herr Ganzenmüller vom LRA Donau-Ries hat mit Schreiben vom 26.08.2026 mitgeteilt, dass durch eine gesetzliche Neuregelung ein Tempo-30-Bereich zeitlich nur noch beschränkt möglich ist. Dieser wird künftig nicht mehr von früh bis abends gelten, sondern ist nur noch temporär am Morgen und in der Mittagszeit für 1 bis 2 Stunden möglich.
In diesem Zusammenhang regte GR Erwin Herre an, im Bereich der Hauptstraße vor dem Rathaus bis ca. zur Sparkasse wieder ein absolutes Halteverbot (evtl. mit Ausnahmeregelung für Lieferverkehr) auszuweisen, sobald die Parkplätze am Dorfplatz fertig sind. Das dortige Verkehrsaufkommen sieht er im Zusammenhang mit parkenden Autos als sehr problematisch an.
Der Gemeinderat einigte sich in der Diskussion darauf, das Problem zu gegebener Zeit zu diskutieren und zu entscheiden.
- Bekanntgaben aus nichtöffentlicher Sitzung
Auftragsvergaben für Bürgerhaus
- Auftragsvergabe für Abwasser-, Wasser- und Gasanlage
an Fa. Gerstner, Monheim
zum Angebotspreis von 243.362,43 € brutto
- Auftragsvergabe der Wärmeversorgungsanlagen
an Fa. Höringer, Rain
zum Angebotspreis von 293.793,61 € brutto
- Auftragsvergabe der raumtechnischen Anlagen
an Fa. ESW Luft- und Klimatechnik, Ellwangen
zum Angebotspreis von 586.443,15 € brutto
- Auftragsvergabe der Dämmarbeiten an techn. Anlagen
an Fa. IBB, Mertingen
zum Angebotspreis von 63.880,37 € brutto
- Auftragsvergabe Gebäudeleittechnik f. HLS-Anlagen
an Fa. PMF Regelungs-Technik, Donauwörth
zum Angebotspreis von 143.617,17 € brutto
- Auftragsvergabe Zimmererarbeiten
an Fa. Rauter, Möttingen
zum Angebotspreis von 342.905,35 € brutto
- 4. Nachtrags-Angebot für Baumeisterarbeiten
als Dringlichkeitsanordnung
an Fa. HTR Vogtlandbau, Oelsnitz
zum Preis von 130.994,56 € brutto
- 5. Nachtrags-Angebot für Baumeisterarbeiten
an Fa. HTR Vogtlandbau, Oelsnitz
zumPreis von 13.555,18 € brutto
- 6. Nachtrags-Angebot für Baumeisterarbeiten
an Fa. HTR Vogtlandbau, Oelsnitz
zum Preis von 168.480,56 € brutto
Anmerkung zu Teilkosten der Nachtrags-Angebote
Nachdem durch fehlerhafte Berechnungen eines Ingenieurbüros der Bau des Bürgerhauses unterbrochen werden musste, sind Mehrkosten für verschiedenes Baumaterial sowie Ausfallzeiten entstanden, die der Gemeinde als Nachtrags-Angebot in Rechnung gestellt wurden. Nach regen Diskussionen im Gemeinderat und nachfolgendem einstimmigem Beschluss wurde der Vorgang von einem Rechtsanwaltsbüro geprüft, wobei festgestellt wurde, dass die Gemeinde Buchdorf gegenüber dem entsprechenden Büro Regressforderungen geltend machen kann, deren Höhe von ihm berechnet wurden. Deshalb wurde die Verwaltung durch Gemeinderatsbeschluss beauftragt, die entsprechenden Kosten in Höhe von ca. 180.000,-- € brutto beim Verursacher geltend zu machen.
- Nachträglich eingegangene Tagesordnungspunkte
Laut Bgm. sind nachträglich keine Tagesordnungspunkte eingegangen.
Im Anschluss an den öffentlichen Teil der Tagesordnung wurden vom Gemeinderat noch nichtöffentliche Punkte beraten und abgestimmt.
Gemeinderatssitzung vom 21.09.2026
Gemeinderatssitzung vom 21.09.2026
GRin Würth hat entschuldigt nicht an der Sitzung teilgenommen.
- Antrag auf Vorbescheid auf Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Garage und Stellplatz auf dem Grundstück Fl.-Nr. 378/6, Gem. Buchdorf, Förgstr. 34
Auf dem Grundstück mit der Fl.-Nr. 378/6 möchte die Antragstellerin ein Mehrfamilienhaus mit 4 Wohneinheiten, Garagen und Stellplätzen errichten. Das Grundstück liegt in einem Baugebiet, für das ein rechtsgültiger Bebauungsplan vorhanden ist. Hierfür hat die Antragstellerin Befreiungen beantragt hinsichtlich
- der Dachneigung (vorgeschrieben ist eine Dachneigung von 36° bis 44°). Das geplante Mehrfamilienhaus soll mit einer Dachneigung von 25° ausgeführt werden.
- der Kniestockhöhe (vorgeschrieben ist eine Kniestockhöhe bis zu 50 cm). Das geplante Gebäude soll mit einer Kniestockhöhe von 210 cm gebaut werden.
- der Anzahl der Vollgeschosse (zugelassen ist als Höchstgrenze 1 Vollgeschoss). Das geplante Mehrfamilienhaus soll mit 2 Vollgeschossen errichtet werden.
Allerdings wurde vom LRA mitgeteilt, dass hier mit dem sog. „Bauturbo“ vom Bebauungsplan abgewichen werden kann, wenn der Gemeinderat zustimmt.
Die Verwaltung hat in der Beschlussvorlage, die dem Gemeinderat mit der Sitzungseinladung zugegangen ist, darauf hingewiesen, dass die nachbarlichen Interessen gewahrt werden müssen, aber bisher keine Nachbarbeteiligung erfolgt ist. Außerdem sind die 4 vorgesehenen Stellplätze zu wenig, da pro Wohneinheit 1 bis 2 PKW zu erwarten sind und somit die Verkehrssituation durch parkende Anwohner in der Förgstraße beeinträchtigt werden könnte.
Bgm. Hertle verwies darauf, dass am Sitzungstag die Unterschrift des östlichen Nachbarehepaars als Einverständnis mit dem Bauvorhaben eingegangen ist.
Bei ihrer Wortmeldung erklärte GRin Haunstetter, dass aus ihrer Sicht bei einer Zustimmung durch den Gemeinderat ein „Präzedenzfall“ geschaffen wird, da in dem Gebiet noch weitere unbebaute Grundstücke vorhanden sind bzw. bereits bestehende Wohnhäuser in gleicher Weise angepasst werden könnten. Bisher haben sich dort alle Grundstücksbesitzer an die Vorgaben des Bebauungsplanes (evtl. mit geringfügigen Abweichungen) gehalten. Bei Abweichungen in dieser Größenordnung würde allerdings die Planungssicherheit der Anwohner in besonderem Maße ausgehebelt. Daraus ergeben sich evtl. auch Entwertungen von Nachbargrundstücken und -häusern, die aus der Verschattung resultiert. Deshalb vertritt sie die Meinung, dass der Gemeinderat klare Kante zeigen müsste, sonst kann bei künftigen Baugebieten auf die Aufstellung von Bebauungsplänen verzichtet werden, wenn sich doch niemand daran hält. Außerdem monierte sie die fehlende Einbindung der Nachbarschaft, mit der nach ihren Informationen teilweise gar nicht bzw. nur unzureichend gesprochen wurde. Erst auf Nachfrage eines Nachbarn kamen spärliche Informationen an. Außerdem verwies GRin Haunstetter darauf, dass das geplante Gebäude nach ihrer Ansicht nicht in das bestehende Siedlungsgebiet passt, nachdem es durch die Erhöhung des Kniestocks um mehr als das 4-fache als zweigeschossiges Haus gebaut werden soll.
Eine weitere Gemeinderätin vertrat die Ansicht, dass Bauwillige grundsätzlich so bauen sollten, wie sie möchten, da sie sehr viel Geld dafür in die Hand nehmen müssen. Allerdings sieht sie in diesem Fall auch, dass das geplante Gebäude nicht in die Umgebung passt.
Daraufhin erwiderte GRin Haunstetter, dass ihr bewusst ist, dass das Bauen sehr kostspielig ist und sie versteht, dass jeder so bauen möchte, wie er will. Allerdings hat man vor dem Erwerb eines Bauplatzes die Möglichkeit, sich anhand eines jeweils vorhandenen Bebauungsplanes zu informieren, ob man seine Vorstellungen so umsetzen kann, wie man will. Wenn nicht, müsste man sich eben nach einem anderen Bauplatz umsehen, wo das gewünschte Bauen möglich ist.
Ein Gemeinderat äußerte, dass auch er die fehlende Nachbarbeteiligung sehr kritisch sieht, weil er das aus eigener Erfahrung kennt. In seiner Nachbarschaft wurde auch ein Wohnblock errichtet, ohne ihn davor in Kenntnis zu setzen. GRin Haunstetter verwies ihn darauf, dass man das nicht vergleichen könne, weil sein Grundstück in einem geplanten Baugebiet liegt, während das Nachbargrundstück durch eine Straße getrennt im ungeplanten Dorfgebiet liegt und somit gar nicht an sein Grundstück angrenzt. Im Dorfgebiet ist eine derartige Bebauung möglich.
Verschiedene andere Gemeinderatsmitglieder äußerten ebenfalls, dass auch sie einen Präzedenzfall sehen, falls dem Antrag zugestimmt werden würde. Auch sie sahen die fehlende Nachbarschafts-Beteiligung als nicht förderlich an bzw. waren auch der Meinung, dass das geplante Gebäude nicht in die Umgebung passt.
Lediglich ein Gemeinderat war der Ansicht, dass er in der Erhöhung des Kniestocks, der ein zweites Vollgeschoss zur Folge hat, kein Problem sieht, da durch die geänderte Dachneigung die zulässige Firsthöhe des Bebauungsplanes eingehalten wird. Die zusätzlich geforderten Stellplätze könnten außerdem auf dem Grundstück errichtet werden, wenn das Gebäude weiter nach Süden verschoben wird.
Im Beschlussvorschlag der Verwaltung wurde empfohlen, den Antrag abzulehnen und somit die Zustimmung nach § 36 a BauGB nicht zu erteilen.
Abstimmungsergebnis 12:1
(GR Herre war als unmittelbar betroffener Nachbar von Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen und hatte den Sitzungssaal bereits zu Beginn der Beratung verlassen, um niemanden bei seiner Entscheidungsfindung zu beeinflussen, obwohl seine Anwesenheit als Zuhörer erlaubt gewesen wäre.)
- Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Biogasanlage Alte Bundesstraße“,
1. Änderung
2.1 Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB und Abwägungsbeschluss zur 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Biogasanlage Alte Bundesstraße“
Folgende am Verfahren beteiligte Behörden gaben eine Stellungnahme mit Anregungen ab:
- Landratsamt, Bauleitplanung
- Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
- LEW Verteilnetz
- Abfallwirtschaftsverband Nordschwaben
Folgende am Verfahren beteiligte Behörden gaben eine Stellungnahme ohne Anregungen ab:
- Landratsamt, Untere Naturschutzbehörde
- Landratsamt, Untere Denkmalschutzbehörde
- Kreisbrandrat
- Amt für ländliche Entwicklung
- Schwaben Netz GmbH
Folgende am Verfahren beteiligte Behörden gaben keine Stellungnahme ab:
- Landratsamt, Immissionsschutzbehörde
- Landratsamt, Wasserrecht
- Kreisheimatpfleger
- Bay. Landesamt für Denkmalpflege
- Wasserwirtschaftsamt Donauwörth
- Bay. Bauernverband
- Amt für Digitalisierung
- Deutsche Telekom
- Naturpark Altmühltal
- Bund Naturschutz
- Landesbund für Vogelschutz
- Markt Kaisheim
Die Stellungnahmen samt Antworten für die Abwägung waren dem Gemeinderat bereits mit der Sitzungseinladung zugegangen. Deshalb erfolgte die Abstimmung über die Abwägung der eingegangenen Stellungnahme diskussionslos.
Abstimmungsergebnis 13:0
(GRin Gerstmeier war wegen persönlicher Beteiligung von Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.)
2.2 Satzungsbeschluss zur 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Biogasanlage Alte Bundesstraße“
Nachdem der Gemeinderat der Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zugestimmt hatte, wurde die Verwaltung beauftragt, den Satzungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis 13:0
(GR Gerstmeier war wegen persönlicher Beteiligung von Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.)
- Kommunale Wärmeplanung – Finale Abstimmung bezüglich des kommunalen Wärmeplanes und weitere Veröffentlichung
Das Ergebnis der kommunalen Wärmeplanung war dem Gemeinderat bereits in der Sitzung vom 02.03.2026 durch die beauftragte Firma Corwese aus Heretsried vorgestellt worden. Anschließend wurde der Wärmeplan auf der Homepage der Gemeinde einen Monat öffentlich bekannt gemacht. Während dieser Zeit der öffentlichen Auslegung gingen keine Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit ein. Deshalb entstand kein Änderungsbedarf und der Wärmeplan wird deshalb als abgeschlossen betrachtet.
Laut Zuwendungsbescheid muss der kommunale Wärmeplan nun dauerhaft auf der gemeindlichen Homepage veröffentlicht werden und der Verwendungsnachweis bis 31.10.2026 beim Zuwendungsgeber eingereicht werden.
Eine Gemeinderätin äußerte sich enttäuscht, da sie sich von der Wärmeplanung mehr versprochen hat.
Nach Ansicht von GRin Haunstetter sollte auf diesem Wärmeplan aufgebaut werden.
Dazu teilte GR Herre mit, dass sich die NEB (Neue Energie Buchdorf) zu gegebener Zeit darum kümmern werde.
Bei der Abstimmung stimmte der Gemeinderat dem ausgearbeiteten kommunalen Wärmeplan in der Fassung vom 09.03.2026 zu und beauftragte gleichzeitig die Verwaltung, alle weiteren notwendigen Schritte umzusetzen, um die Förderung in Anspruch nehmen zu können.
Abstimmungsergebnis 14:0
- Ausschreibung der Strom- und Gaslieferung für die Jahre 2028 und 2029
Die Gemeinde Buchdorf nimmt zusammen mit den Mitgliedsgemeinden der VG Monheim für ihre Strom- und Gaslieferung regelmäßig an einer Bündelausschreibung durch die enPORTAL GmbH – die im Auftrag der Bayrischen Gemeindetag Kommunal-GmbH handelt – teil. Aufgrund der gemeinsamen hohen Abnahmemengen können die Kommunen einen günstigeren Tarif bekommen.
a) Deshalb muss der Gemeinderat die Verwaltung beauftragen, dafür einen Dienstleistungsvertrag vorzubereiten und der Bayrischen Gemeindetag Kommunal-GmbH die Vollmacht für die Bündelausschreibung zu erteilen. Das Vergabekonzept sieht vor, dass der Lieferant den Zuschlag erhält, der das jeweils preisgünstigste Angebot unterbreitet. Außerdem muss die Verwaltung dem Dienstleister die Vollmacht erteilen, die Abnahmestellen und Verbrauchsdaten beim aktuellen Energielieferanten abzufragen.
Abstimmungsergebnis 14:0
b) Im Rahmen der Bündelausschreibung gibt es verschiedene Vorgaben für die
Strombeschaffenheit:
- Graustrom (Ökostromanteil ist bei jedem Stromlieferanten unterschiedlich)
- 100 % Ökostrom ohne Neuanlagenquote
- 100 % Ökostrom mit Neuanlagenquote
Nach kurzer Diskussion im Gemeinderat wurde über Graustrom abgestimmt.
Abstimmungsergebnis 14:0
c) Anschließend musste die Verwaltung beauftragt werden, nach Zugang der
Mitteilung über die Bereitstellung des Vergabekonzeptes die
Bündelausschreibung freizugeben.
Abstimmungsergebnis 14:0
d) Bei der Bündelausschreibung für die Stromlieferung standen zwei Alternativen
zur Auswahl:
- Tranchenbeschaffung (bedeutet regelmäßig angepasste Strompreise –
Strompreis wird 1/4-jährlich aktualisiert)
- Festpreisbeschaffung (bedeutet einen Festpreis über zwei Jahre – also für 2028
und 2029)
Nach ausgiebiger Diskussion über das für und wieder wurde über die Alternative der Tranchenbeschaffung abgestimmt.
Abstimmungsergebnis 14:0
e) Bei der Bündelausschreibung für die Gaslieferung standen ebenfalls zwei
Alternativen zur Auswahl:
- Tranchenbeschaffung
- Festpreisbeschaffung
Auch in diesem Fall einigte sich der Gemeinderat in der Diskussion auf eine Abstimmung über eine Tranchenbeschaffung.
Abstimmungsergebnis 14:0
- Bekanntgaben
In der Verwaltunsgemeinschaft wurden folgende Bauanträge im Genehmigungsfreistellungsverfahren eingereicht:
- Neubau eines Carports mit Abstellraum und Terrassenüberdachung
Fl.-Nr. 377/5, Gem. Buchdorf, Bgm.-Rößner-Str. 3
- Neubau eines Einfamilien-Wohnhauses mit Doppelgarage
Fl.-Nr. 359/4, Gem. Buchdorf, Brunnenfeldstr. 12
- Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage
Fl.-Nr. 2821, Gem. Buchdorf, Johannes-Kraus-Str. 21
Termin mit dem LRA, Abt. Denkmalpflege
Der Bgm. gab bekannt, dass er mit der Abt. Denkmalpflege im LRA einen Termin vereinbart hat, um abzuklären, ob beim Austausch der Fenster des Schulhauses die Anbringung eines Sonnenschutzes auf der Außenseite möglich ist. Es ist auf jeden Fall schon geklärt, dass die neuen Fenster wieder Holzfenster sein müssen.
- Bekanntgaben aus nichtöffentlicher Sitzung
Freiwillige Feuerwehr Buchdorf – Anschaffung eines Löschgruppenfahrzeugs mit Beteiligung am Vergabeverfahren zur Sammelbeschaffung
Der Gemeinderat hat der Teilnahme an der Sammelausschreibung des Landesfeuerwehrverbandes Bayern als Ersatzbeschaffung (LF 10) des derzeit bestehenden Löschgruppenfahrzeugs (LF 8) zugestimmt.
Die Verwaltung wurde beauftragt, die erforderliche Anmeldung fristgerecht vorzunehmen und einen Antrag auf Förderung bei der Regierung einzureichen.
Für die Anschaffung wird das „kommunale Investitionsbudget“ in Höhe von 237.602,-- € verwendet.
Der Gemeinderat stimmte zu, dass die Neubeschaffung des „LF 10“ als Ersatzbeschaffung für das „LF 8“ zu sehen ist. Es werden keine Sonderumbauten genehmigt und das bisherige Fahrzeug wird mit der Inbetriebnahme des neuen Fahrzeugs verkauft.
Auftragsvergaben für das Bürgerhaus:
- Vergabe der Elektroarbeiten
Fa. Hahn, Greiz
zum Angebotspreis von 1.264.963,34 € brutto
- Vergabe der Dachdeckerarbeiten
Fa. Förschner Zimmerei, Deiningen
zum Angebotspreis von 100.804,92 € brutto
Auftragsvergabe für ein Spielgerät im Kindergarten:
- Vergabe für ein Ersatz-Spielgerät „Balancierparcours“
Fa. Maier Spielplatzgeräte, Altenmarkt a.d. Alz
zum Angebotspreis 14.795,14 € brutto
Mit der Montage und Aufbau des Spielgerätes wird der gemeindliche Bauhof beauftragt.
- Nachträglich eingegangene Tagesordnungspunkte
Laut Bgm. gibt es keine nachträglich eingegangenen Tagesordnungspunkte
Im Anschluss an den öffentlichen Teil der Sitzung wurden vom Gemeinderat noch nichtöffentliche Tagesordnungspunkte beraten und abgestimmt.
Weitere Neuigkeiten gibt's hier
www.pwg-fw-buchdorf.de/neuigkeiten
Die "älteren" Protokolle aus dem Gemeinderat zum nachlesen unter
www.pwg-fw-buchdorf.de/protokolle/