Aktuelle Informationen zum Haushaltsplan 2024 der Gemeinde Buchdorf

 

Nachdem die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2024 der Gemeinde Buchdorf durch das Landratsamt Donauwörth – Abt. Kommunalrecht – nun rechtsaufsichtlich behandelt wurde, teilte dieses mit Schreiben vom 29.07.2024 mit:

 

Die rechtsaufsichtliche Genehmigung über den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 3.676.250,-- € zur Leistung von Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird erteilt.

 

Die Begründung für die Genehmigung lautete, dass nach den Finanzplanungsdaten die dauernde finanzielle Leistungsfähigkeit noch gesichert erscheint. 

 

Die Kreditermächtigung aus dem Vorjahr wurde nicht in Anspruch genommen, deshalb ist diese weiterhin gültig.

 

Allerdings gab der Haushaltsplan bzw. die Haushaltssatzung Anlass für folgende Bemerkungen durch das LRA:

 

Hier ein  Auszug aus dem Schreiben des Landratsamtes:

 

„Durch die enorme Investitionstätigkeit und die damit verbundenen Belastungen aus den Schulden ergeben sich erhebliche Einschränkungen. Die allgemeine Rücklage reduziert sich von 3,7 Mio. € bis Ende 2027 auf ca. 0,2 Mio. €. Das zweite Jahr in Folge erfolgt eine Zuführung vom Vermögenshaushalt an den Verwaltungshaushalt. Dadurch wird gemeindliches Vermögen eingesetzt, um den laufenden Betrieb zu finanzieren. Die Veränderungen im Verwaltungshaushalt aufgrund der neuen Hochbauten sind im Voraus nicht berechenbar. Durch zusätzliche Belastungen wird das Erreichen der Mindestzuführung an den Vermögenshaushalt zusätzlich gefährdet.

 

Die Grundsätze der Einnahmebeschaffung nach Art. 62 GO sind zu beachten und Einnahmemöglichkeiten auszuschöpfen.“ 

 

 

 

Anmerkung:

 

Die Haushaltspläne wurden von den Gemeinderatsmitgliedern von PWG/Freie Wähler seit Jahren abgelehnt, weil wir die unserer Ansicht nach hohe Verschuldung unserer Gemeinde durch die Realisierung vom „Neuen Dorfzentrum“ nicht mittragen. Wir haben auch die auf die Gemeinde Buchdorf zukommende hohe Zinsbelastung als nicht tragbar angeprangert. Da die künftigen Kosten für den Unterhalt der neuen Gebäude und des Dorfplatzes nie berechnet wurden, haben wir auch auf dieses finanzielle Risiko hingewiesen. Leider wurden unsere Bedenken nicht ernst genommen.

 

Durch das Schreiben des Landratsamtes sehen wir unser Abstimmverhalten als berechtigt und richtig an.

Buchdorf, 15.09.2024

 

 

Gemeinderatssitzung vom 09.09.2024

GR Behringer sowie GR Reile nahmen entschuldigt nicht an der Sitzung teil.

 

Zusätzlich war zur Erläuterung der Tagesordnungspunkte 1 und 2 Herr Godts vom gleichnamigen Planungsbüro anwesend.

 

  1. Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Sportplatz II“ nach § 2 Abs. 1 BauGB und Einleitung des Verfahrens für die frühzeitige Behörden- und Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB

   

Eingangs erläuterte Herr Godts den von ihm neu erstellten Bebauungsplan „Am Sportplatz II“, der dem Gemeinderat im Vorfeld der Sitzung zugestellt worden war. Dieser Bebauungsplan ist notwendig, da der FSV Buchdorf als Bauherr auf dem eigens dafür erworbenen Grundstück u. a. ein weiteres Spielfeld errichten möchte.

 

Der Bebauungsplan umfasst die Fl.-Nr. 1268/1, Fl.-Nr. 1280 und Fl.-Nr. 1281. Außerdem betrifft es die Fl.-Nr. 1338, die als Ausgleichsfläche dient.

  

Der Geltungsbereich wird durch folgende Flurnummern umgrenzt:

 

- im Norden durch Fl.-Nr. 1268 (Acker)

- im Osten durch Fl.-Nr. 1266 (Acker) und Fl.-Nr. 1282 (Weg/Zufahrt)

- im Süden durch Fl.-Nr. 1281 (Teilfläche, best. Sportanlage), Fl.-Nr. 1280

  (Teilfläche, Zufahrt) und 1268/1 (Teilfläche, Grünfläche)

- im Westen durch Fl.-Nr. 1269/2 (Weg) und Fl.-Nr. 1271 (Acker)

 

Herr Godts ging auf die Planzeichnung ein, die zeigt, was dort künftig erlaubt ist. Auf der Planzeichnung ist die entsprechende Kartierung orange gekennzeichnet, da dadurch auch ein anderer Belag möglich ist. Eine grüne Farbe hätte zur Folge gehabt, dass ausschließlich ein Rasenspielfeld möglich wäre. In der blau dargestellten Umrandung ist keine Bebauung möglich.

  

Fakt ist, dass einige bestehende Bäume entfernt werden müssen, weshalb eine Nachpflanzung notwendig wird. Außerdem muss das Gelände eingegrünt werden, wobei für die Hecke ein Abstand zur angrenzenden Landwirtschaft von mindestens zwei Metern eingehalten werden muss – je höher die Hecke, umso größer der Abstand.

  

Das Gelände weist momentan ein Gefälle von 5,7 % auf. Deswegen machte Herr Godts darauf aufmerksam, dass mit einer entsprechenden Böschung gerechnet werden muss, um das gesamte Spielfeld höhengleich bauen zu können.

  

Falls während der Auslegungsfrist des Bebauungsplanes keine Einwendungen kommen, rechnet H. Godts mit einer Dauer von 5 – 6 Monaten, bis das Vorhaben umgesetzt werden kann.

  

GRin Haunstetter fragte an, warum die Gemeinde die Ausgleichsfläche zur Verfügung stellt, nachdem es sich um ein Grundstück handelt, das Eigentum des FSV ist.

 

Der Bgm. erwiderte, das würde so gehandhabt, weil die Gemeinde das Grundstück vom FSV „gepachtet“ habe. Ein anderer GR führte an, dass die Gemeinde auch bei anderen Vereinen, wie z. B. beim Tennisclub, dem Motorradclub usw. die Ausgleichsfläche für die dortigen Bebauungspläne zur Verfügung gestellt habe.

  

Diese Begründung ließ GRin Haunstetter nicht gelten, da die Grundstücke bei allen anderen Vereinen im Gemeindebesitz sind, in diesem Fall aber Privateigentum des Vereins. Darin sieht sie einen enormen Unterschied. Außerdem verringert sich dadurch die für evtl. weitere Bebauungspläne notwendige Ausgleichsfläche - wie zum Beispiel für ein neues Baugebiet.

   

Deshalb entwickelte sich zwischen zwei Gemeinderäten ein Streitgespräch darüber, da die Förderung für den FSV durch derlei Zugeständnisse immer weiter ausgedehnt wird.

 

Herr Godts griff in die Diskussion ein, in dem er erwähnte, dass die erforderliche Ausgleichsfläche für diesen Bebauungsplan einer

      

                            Wertsumme von ca. 90.000,-- Euro

                                

entspricht.

  

Da ein Gemeinderat diese Wertsumme vehement anzweifelte, erklärte Herr Godts, wenn die Gemeinde die Ausgleichsfläche nicht übernehmen würde und der FSV kein Grundstück hat, auf dem die Ausgleichsfläche ausgewiesen werden könnte, müssten Ökopunkte erworben werden, für die diese Summe auf Grund der Größe des Bebauungsplanes anfallen würde. Der Bebauungsplan erfordert einen Kompensationsbedarf von 23.828 Wertpunkten, wobei ein Punkt mit einem Betrag von 3,-- bis  4,-- Euro angesetzt wird.

  

Danach erfolgte die Abstimmung für

  

- den Aufstellungsbeschluss

  

Abstimmungsergebnis   8 : 3

Die Gemeinderäte Liebhäuser und Haunstetter beantragten, ihre Ablehnung namentlich zu protokollieren.

  

- die Vorentwurfszustimmung

  

Abstimmungsergebnis   8 : 3

GRin Haunstetter beantragte, ihre Ablehnung namentlich zu protokollieren.

  

    

   

  1. 5. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Sportplatz II“ und Einleitung des Verfahrens für die frühzeitige Behörden- und Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB

  

Herr Godts erklärte hierzu, dass die Änderung im Parallelverfahren auf Grund des Bebauungsplanes „Am Sportplatz II notwendig wird.  

  

- Abstimmung zum Aufstellungsbeschluss

  

Abstimmungsergebnis  8 : 3

GRin Haunstetter beantragte, ihre Ablehnung namentlich zu protokollieren.

   

- Abstimmung über die Vorentwurfszustimmung

   

Abstimmungsergebnis  8 : 3

GRin Haunstetter beantragte, ihre Ablehnung namentlich zu protokollieren.

   

 

  1. Antrag Frauenliste Buchdorf-Baierfeld „Unsere Gemeinde gestalten – nicht nur verwalten, Neue Mitte Buchdorf mit Leben füllen“

   

 

Der Antrag lautete, dass der gesamte Gemeinderat zusammen mit dem 1. Bgm. ein „maßgeschneidertes, praxisorientiertes Gemeinderatsseminar“ in Thierhaupten besucht, das von Freitag Mittag bis Samstag nachmittags stattfinden würde. Das Seminar hat das Ziel, Maßnahmen zu entwickeln, um die neugeschaffenen Räume im Geschäftshaus, sowie im künftigen Bürgerhaus bzw. den Dorfplatz dauerhaft mit Leben zu füllen. Die Kosten hierfür betragen nach Abzug einer Förderung ca. 2.800,-- €. In diesen Kosten sind das Moderationshonorar, Tagungsgetränke, Abendessen, Übernachtung, Frühstück und Mittagessen (ohne Getränke in den Gaststätten) enthalten.

   

Einige Gemeinderäte erklärten, dass eine Belegung der Räumlichkeiten durchaus wichtig sei, aber sie sehen keine Notwendigkeit in diesem Rahmen. Sie stellen sich eher eine moderierte Besprechung in Buchdorf vor, zu denen auch Vereinsmitglieder oder interessierte Bürger eingeladen werden sollten, die sicherlich auch gute Ideen mitbringen.

   

GRin Fischer erinnerte daran, dass sie schon einmal einen Antrag gestellt hat, mit dem sie einen Arbeitskreis zum Thema Nutzung der Räumlichkeiten vorgeschlagen hat. Dieser wurde im Gemeinderat leider mehrheitlich abgelehnt. Sie kann sich aber durchaus vorstellen, dass ihr Vorschlag noch umgesetzt wird.

  

GRin Haunstetter erklärte, die Überlegungen zur Nutzung der Leerstände im Dorfzentrum wären ihrer Ansicht nach vor der Zustimmung zum Bau sinnvoll gewesen. Ein Seminar ist auch keine Garantie dafür, dass das Problem dadurch gelöst wird. Sie fragte an, wie hoch die Förderung für das Seminar ist. Dabei gab sie zu Bedenken, dass es sich auch hierbei um Steuergelder handelt, die sie bei einem derartigen Seminar als verschwendet ansieht.

  

Die Antragstellerin konnte diese Frage nicht genau beantworten, meinte aber, dass die Förderung mindestens 50 % betragen würde.

  

Im weiteren Gespräch einigte sich das Gemeinderatsgremium darauf, dass der Bgm. erst ein Vorgespräch mit der Seminarleitung führen sollte und sich nach den Rahmenbedingungen erkundigen sollte, um das Thema zielgerichtet auf Buchdorf zuschneiden zu können, wobei die evtl. Umsetzung dann in Buchdorf erfolgen sollte. Außerdem wurde angeregt, dass sich der Bgm. beim Konversationsmanagement im Landratsamt erkundigt, ob von dort Hilfe zum Thema  zu erwarten ist.

   

Abstimmungsergebnis  11 : 0

   

 

  1. Bekanntgaben

    

 

 - Das Schreiben des Landratsamtes – Abt. Kommunalrecht - vom 29.07.2024

   zur Haushaltssatzung des Jahres 2024 der Gemeinde Buchdorf wurde vom

  Bgm. am Beamer gezeigt und vorgelesen.

 

Aus dem Inhalt des Schreibens:

 

- Das LRA teilt mit, dass der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in

  Höhe von 3.676.250,-- € genehmigt wird.

  

- Da die Kreditermächtigungen aus dem Vorjahr nicht in Anspruch genommen

  wurden, ist die damalige Genehmigung weiterhin gültig.

   

- Die Genehmigung wurde erteilt, da nach den Finanzplanungsdaten die dauernde

  finanzielle Leistungsfähigkeit noch als gesichert erscheint.

  

- Allerdings gibt die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2024 Anlass zu

  Bemerkungen.

  

 Anmerkung: Nähere Einzelheiten können Sie auf unserer Homepage unter der

                     Rubrik „Neuigkeiten“ nachlesen.

  

 

- Bekanntgabe des Gaspreises der Gemeinde Buchdorf

  

  - lt. Bündelausschreibung mit VG Monheim

  

  - bisheriger Gaspreis von 2022 – 2024     1,897 ct/kwh

  - künftiger   Gaspreis von 2025 – 2027     4,24   ct/kwh

  

  - Gesamtkosten Abrechnung 2023                35.267,51 €

  - künftige Gesamtkosten lt. Kalkulation         78.826,96 €

    

 

- Folgende Bauanträge wurden von der VG Monheim im

  Freistellungsverfahren an das Landratsamt Donauwörth weitergeleitet:

  

  - Bauantrag für den Neubau einer Terrassenüberdachung

    Fl.-Nr. 179/6 Buchdorf, Am Sand 76

  

  - Bauantrag für den Neubau eines Zweifamilienhauses mit Garagen

    Fl.-Nr. 2873 Herzog-Albrecht-Straße 11 / 11a – Baugebiet Neureut

  

  - Bauantrag für den Bau eines Doppelhauses mit Nebengebäude

    Fl.-Nr. 2853, Herzog-Georg-Straße 5 / 5a – Baugebiet Neureut

  

 

- Bekanntgabe der Abbruchkosten bzw. Förderung des Abbruchs vom

  Raiffeisengebäude

  

  - Kosten lt. Planung 131.504,-- € brutto

 

  - tatsächlich entstandene Kosten 84.102,-- €

 

  - als förderfähige Kosten anerkannt 80.000,-- €

 

    daraus 60 % -

    damit Förderung von 48.000,-- € durch die Regierung von Schwaben;

    Betrag ist inzwischen auf dem Konto der Gemeinde Buchdorf eingegangen;

  

 

- Verlängerung des Bewilligungszeitraums für die Förderung des

  Dorfzentrums

   

  Der Bewilligungszeitraum wurde verlängert – somit sind die 

  Verwendungsnachweise bis 30.06.2027 zu erbringen;

  

 

- Beantwortung eines Fragenkatalogs der CSU-Fraktion durch den Bgm.:

  

  - Der Darlehensvertrag mit dem TC Buchdorf wurde noch nicht abgeschlossen.

    Der Bgm. wurde daraufhin von einem GR darauf hingewiesen, dass dieser

    Vertrag eine Sicherheit für den Verein darstellen werde. Der Bgm. sicherte zu,

    dies alsbald zu erledigen.

  

 

 - Das kommunale Sturzflutmanagement, das der Gemeinderat am 13.05.2024

   einstimmig beschlossen hat, ist noch in Arbeit.

   

 

 - Die kommunale Wärmeplanung, die von der Arbeitsgruppe „Energiekonzepte“

   beantragt und vom Gemeinderat am 31.07.2023 beschlossen wurde, ist noch in

   Arbeit.

  

 

 - Eine Versicherung für den gemeindlichen Teil (= Eigenverbrauchsanlage)

   der neu errichteten Photovoltaikanlagen auf gemeindlichen Dächern wurde noch

   nicht abgeschlossen. Der Bgm. wurde von einem GR deswegen darauf

   aufmerksam gemacht, dass die „Neue Energie Buchdorf“ die Bürgeranlage

   (= Volleinspeisungsanlage) bereits versichert hat. Für die Gemeinde wäre dies

   auch an der Zeit, da unter diesen Dächern Gebäude mit erheblichem Wert  

   stehen. Der Bgm. sicherte zu, sich darum alsbald zu kümmern.

   

 

 - Der Wohnungslose, der von der Gemeinde aufgrund rechtlicher Vorschriften in

   der Gemeinde untergebracht werden musste, ist immer noch hier wohnhaft. Dafür

   wurden von der Gemeinde Buchdorf jeweils ein Wohn- und Duschcontainer

   angemietet, die derzeit auf dem Gelände des Feuerwehrparkplatzes stehen.

   

 

  Anmerkung: Der Bgm. hatte in der Sitzung vom 01.07.2024 bekannt gegeben,

                      dass die beiden Container auf den geteerten Platz vor der Kläranlage

                      positioniert werden. Bei der Anlieferung wurden sie auf Anordnung

                      des Bgm. allerdings auf dem Feuerwehrgelände aufgestellt, ohne

                      dass vorher der Gemeinderat oder die angrenzenden Nachbarn 

                      davon in Kenntnis gesetzt wurden.

  

Diese Container sollen nun nach Mitteilung des Bgm. auf den geteerten Platz vor der Kläranlage umgesiedelt werden. Er sieht in dem dortigen offenen Gewässer allerdings ein Gefahrenpotenzial, falls die Lebensgefährtin mit den Kindern zurückkommt. Deswegen müsste man die Container in diesem Fall wiederum

versetzen oder evtl. das alte Rathaus als Unterkunft herrichten.

  

Ein GR erklärte, dass die Gemeinde Buchdorf für die Frau mit ihren Kindern nicht mehr zuständig sei, wenn sie in der Zwischenzeit woanders gewohnt hat. Deshalb fragte er an, ob sich die Frau mit ihren Kindern in Buchdorf abgemeldet hat. Diese Frage konnte der Bgm. allerdings nicht beantworten. Er versprach, sich um die

Angelegenheit zu kümmern.

   

 

- Die Genehmigung für den Bau der Erdaushubdeponie liegt noch nicht vor.

  Allerdings wird zur Zeit ein Weg in der alten Deponie gebaut, so dass dort

  weiterhin die Ablagerung möglich ist.

 

 

Im Anschluss an den öffentlichen Teil der Sitzung wurden noch nichtöffentliche Tagesordnungspunkte beraten und abgestimmt.

www.pwg-fw-buchdorf.de/neuigkeiten

 

Die "älteren" Protokolle aus dem Gemeinderat zum nachlesen unter

www.pwg-fw-buchdorf.de/protokolle/