Ablehnung des HHP 2025
Anmerkungen zum Haushaltsplan 2025
und dem Finanzplan 2026 – 2028
mit Begründung der Ablehnung
durch PWG/Freie Wähler Buchdorf/Baierfeld
Unser Kämmerer, Herr Steidle, hat mit diesem Haushaltsplan wieder ein sehr umfangreiches Zahlenwerk erstellt. Wir möchten ihm und seinem Team herzlich danken, nachdem darin wieder alles wie gewohnt sehr übersichtlich dargestellt und verständlich erklärt wurde.
Viele der Positionen sind Einnahmen und Ausgaben, die natürlicherweise anfallen und niemand darauf Einfluss hat. Aber einige große Positionen in diesem Plan sind Folgen von Vorgaben und Abstimmungen in unserem Gemeinderat, die unsere Gemeinde nur über hohe Kredite finanzieren kann. Nicht nur die hierfür anfallenden Zinsen werden unsere Gemeinde auf lange Zeit belasten, sondern auch der Unterhalt des momentan in Planung befindlichen Bürgerhauses, der noch gar nicht beziffert werden kann. Es steht außer Frage, dass unsere Vereine entsprechende Räumlichkeiten brauchen. Allerdings werden hier auch Räumlichkeiten geschaffen, deren Nutzung noch gar nicht geklärt ist, da dafür auch kein offensichtlicher Bedarf besteht. Um eine optimale Nutzung zu erreichen, stehen wir also noch vor großen Herausforderungen. Sollte dies nicht entsprechend gelingen, fallen die Unterhaltskosten trotzdem an.
Das Projekt Bürgerhaus werden wir weiterhin nicht unterstützen, da sich an unseren Ablehnungsgründen aus der Vergangenheit nichts geändert hat. Im Gegenteil – die schlechter gewordene finanzielle Situation unserer Gemeinde bestärkt uns in unserer ablehnenden Haltung. Dazu möchten wir einige für unsere Entscheidung ausschlaggebende Zahlen nennen:
Der Schuldenstand unserer Gemeinde betrug zum Jahresende 2024 knapp 3,8 Mio. Euro. Die bereits genehmigten Kreditermächtigungen aus den Jahren 2022 und 2023 wurden teilweise nicht in Anspruch genommen, sondern haben sich nur verschoben. Der Differenzbetrag in Höhe von 2.016.000,-- € ist weiterhin als Kreditaufnahme gültig. Das bedeutet, dass dieser in diesem Jahr in Anspruch genommen werden kann - zuzüglich einer für dieses Jahr neu geplanten Kreditaufnahme in Höhe von 1.234.000,-- €. Das ergibt eine Gesamtsumme von 3.250.000,-- €, die im Jahr 2025 als Darlehen aufgenommen werden soll. Weitere Kreditaufnahmen sind bereits für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 in Höhe von insgesamt 1,8 Mio. € vorgesehen.
Dies führt laut dem Finanzplan bis Ende des Jahres 2028 zu einem voraussichtlichen Schuldenstand von ca. 7,2 Mio. €, obwohl für jedes Jahr eine Tilgung von ca. 410.000,-- € vorgesehen ist und zusätzlich eine Entnahme aus den Rücklagen von knapp 1 Mio. € vorgenommen werden soll. Die Rücklagen schrumpfen somit auf ca. 470.000,-- € zusammen.
Sollten diese Schulden – so wie im Finanzplan bis 2028 vorgesehen – weiterhin mit jährlich ca. 410.000,-- € getilgt werden, lastet die Rückzahlung dieser Schulden noch ca. 17 Jahre auf unserer Gemeinde. Hierfür fallen natürlich auch hohe Zinsausgaben an. Laut Finanzplan betragen diese im Jahr
- 2025 ca. 75.000,-- €
- 2026 ca. 115.000,-- €
- 2027 ca. 110.000,-- €
- 2028 ca. 105.000,-- €.
Hochgerechnet muss die Gemeinde Buchdorf also in den nächsten ca. 10 Jahren mit ungefähr 1 Mio. € allein an Zinszahlungen rechnen, wobei die Kredite bis dahin rein rechnerisch noch nicht zurückbezahlt sind.
Hierbei möchten wir nicht unerwähnt lassen, dass eine der größten gemeindlichen Einnahmequellen, nämlich die Gewerbesteuereinnahmen, seit Jahren rückläufig sind bzw. momentan keine realistische Prognose für die Zukunft abgegeben werden kann, wie sich diese durch Inhaberwechsel bei einem unserer größten Gewerbesteuerzahler weiterhin entwickelt.
Wenn nun teilweise damit argumentiert wird, dass unsere Gemeinde beim Rückgang der Gewerbesteuer Anspruch auf Schlüsselzuweisungen hat, muss man ehrlicherweise dazu sagen, dass diese entsprechend niedriger ist und diese ebenfalls in die Berechnungen der Kreisumlage einfließt. Das hat zur Folge, dass davon ca.1/3 abgeführt werden muss. Allerdings möchten wir explizit darauf hinweisen, dass wir die Kreisumlage durchaus als gerechtfertigt ansehen, da auch der Landkreis viele wichtige Aufgaben zu erfüllen hat, die auch Buchdorfer Bürger in Anspruch nehmen, z. B. Krankenhäuser, weiterführende Schulen, Kreisstraßen usw.
Kurz zusammengefasst – wir lehnen den Haushaltsplan 2025 und den Finanzplan 2026 – 2028 wegen der hohen Verschuldung und den dafür anfallenden Zinsbelastungen, die auf die weitere Verwirklichung der „Neuen Mitte“ zurückzuführen ist, ab.
Allerdings sind wir nicht – so wie es von manchen immer wieder dargestellt wird – „gegen alles“. Deshalb möchten wir noch einige positive Aspekte aus dem Zahlenwerk erwähnen, die trotz der heutigen Ablehnung des Haushaltsplans unsere Zustimmung finden und die wir deshalb vorbehaltlos unterstützen werden.
Hier möchten wir die vorgesehenen und durchaus auch notwendigen Ausgaben für z. B. Pager, Atemschutz, Logistik-Fahrzeug usw. für unsere freiwillige Feuerwehr erwähnen. Diese zählen nicht nur zu den gemeindlichen Pflichtaufgaben, sondern sind auch erforderlich, um sicherzustellen, dass die im Ehrenamt Tätigen ihrem freiwilligen Dienst für die Allgemeinheit uneingeschränkt nachkommen können. Bei der Gelegenheit möchten wir den Mitgliedern unserer freiwilligen Feuerwehr noch unseren herzlichen Dank aussprechen, da sie jederzeit bereit sind, auch in ihrer Freizeit für die Allgemeinheit da zu sein.
Die notwendigen Zuwendungen für Schule und Kindergarten werden wir ebenfalls uneingeschränkt unterstützen. Auch diese sind Pflichtaufgabe der Gemeinde und wir sehen diese Ausgaben auch als eine wichtige Investition in die Zukunft an. Anmerken möchten wir hierbei, dass die stetig steigenden Einnahmen bei der Einkommenssteuerbeteiligung nur möglich sind, wenn berufstätige Eltern ihre Kinder während ihrer Arbeitszeit in entsprechenden bezahlbaren Einrichtungen betreuen lassen können. Also sowohl für die Gemeinde als auch für Eltern eine Win-Win-Situation.
Den Erwerb von teilerschlossener Gewerbefläche hat unsere Gruppierung ebenfalls unterstützt bzw. werden wir auch den notwendigen weiteren Erschließungsmaßnahmen wie Straßenbau und Abwasserbeseitigung zustimmen.
Dem digitalen Zeitalter stehen wir ebenfalls nicht im Wege, weshalb wir auch den weiteren Ausbau der Breitbandversorgung unterstützen, zumal hier auch eine hohe staatliche Förderung zu erwarten ist.
Maßnahmen für die Umwelt wie Sturzflut-Risikomanagement und Maßnahmen am Kugelbach in Baierfeld, sowie die Erweiterung der Erdaushub-Deponie sehen wir ebenfalls als notwendig an.
Unsere Gruppierung hat auch den längst überfälligen Bau von Photovoltaik-Anlagen auf gemeindlichen Dächern mit vorangebracht und wir hoffen, dass noch weitere gemeindliche Dächer damit bestückt werden.
Zur Wasserleitungssanierung im Römerweg versichern wir ebenfalls unsere Zustimmung.
Abschließend möchten wir deshalb betonen, dass wir alle uns notwendig und sinnvoll erscheinenden Projekte unterstützen werden, den Haushalts- und Finanzplan aber wegen der eingangs genannten Gründe ablehnen.
Buchdorf, 05.05.2025
Gemeinderatssitzung vom 05.05.2025
Gemeinderatssitzung vom 05.05.2025
Die Gemeinderäte Bosch, Wiest, Reile und Freimuth nahmen an der Sitzung entschuldigt nicht teil.
Zur Erläuterung der Tagesordnungspunkte 1, 2 und 3 war der Kämmerer, H. Steidle eingeladen.
Der Tagesordnungspunkt Nr. 4 wurde von H. Barfeld und H. Hertle vorgestellt und erläutert.
- Stellenplan 2025
Der Stellenplan wurde in der vorangegangenen Sitzung bereits mit H. Steidle nichtöffentlich vorbesprochen. Trotzdem stellte er ihn am Beamer nochmals öffentlich vor.
Der 1. Bürgermeister ist als Wahlbeamter seit 2024 in A 14 eingestuft, da die Gemeinde Buchdorf seither über 2.000 Einwohner hat. Die Eingruppierung stellt also eine gesetzliche Vorgabe dar und ist nicht leistungsabhängig.
Drei Gemeindearbeiter sind in der Entgeltgruppe 6 beschäftigt und 1 Gemeindearbeiter wird nach Entgeltgruppe 5 vergütet.
Die Reinigungskräfte sind alle in Teilzeit beschäftigt und haben zusammen 2,06 Stellen in Entgeltgruppe 2 bzw. 1,25 Stellen der Reinigungskräfte werden nach Entgeltgruppe 1 vergütet.
Abstimmungsergebnis 9:0
- Beratung und Erlass der Haushaltssatzung 2025
Die Haushaltssatzung wurde vom Kämmerer und seinem Team vorbereitet und die Unterlagen zur Vorbesprechung vor der letzten Sitzung an das gesamte Gemeinderatsgremium zugestellt. In der letzten Sitzung stellte der Kämmerer das Zahlenwerk nichtöffentlich vor, wobei die einzelnen Positionen im Gemeinderatsgremium diskutiert und teilweise abgeändert wurden.
Die wichtigsten Zahlen aus dem Haushaltsplan wurden vom Kämmerer, H. Steidle nun in öffentlicher Sitzung nochmals erläutert. Es handelt sich hierbei um Ansätze.
Einnahmen des Verwaltungshaushalts
Grundsteuer A Hebesatz 300 % 13.500,-- €
Grundsteuer B Hebesatz 140 % 165.000,- €
Gewerbesteuer Hebesatz 290 % 1.700.000,-- €
Einkommenssteuerbeteiligung 1.699.000,-- €
Umsatzsteuerbeteiligung 216.000,-- €
Schlüsselzuweisung 305.792,-- €
Einkommenssteuer-Ersatzleistung 123.300,-- €
Grunderwerbssteueranteil 20.000,-- €
Kindergarten, -krippen und -hort/Zuwendungen 530.000,-- €
Straßenunterhaltungszuschuss 39.400,-- €
Konzessionsabgabe 40.000,-- €
Wassergebühren 160.500,-- €
Kanalgebühren 207.000,-- €
Ausgaben des Verwaltungshaushalts
Personalkosten 574.000,-- €
Sach- und Betriebsaufwand 1.335.892,-- €
Kreisumlage 1.301.272,-- €
Gewerbesteuerumlage 200.000,-- €
Kinderbetreuungsgebühren 920.000,-- €
Zinsen für Darlehen 75.000,-- €
Maßnahmen im Vermögenshaushalt
Feuerwehr Ausrüstungsgegenstände 136.300,-- €
Investitionszuschüsse an Vereine
- FSV Buchdorf 600.225,-- €
- TC Buchdorf 80.000,-- €
Geschäftshaus 425.000,-- €
(bisherige Kosten 2.870.286,57 €)
Bürgerhaus 1.450.000,-- €
(Baukosten aktuell 7,8 Mio. €)
(Förderung 2.682.000,-- € und 419.225,-- €)
Freiflächengestaltung „Neue Mitte“ f. Planung 55.000,-- €
Erdaushubdeponie 250.000,-- €
Grunderwerb 800.000,-- €
Wasserleitung Römerweg 100.000,-- €
Neues Baugebiet 240.000,-- €
Feinasphaltierung Baugebiet „Neureut“ 200.000,-- €
Gewerbegebiet – Erschließungskosten 270.000,-- €
Geplante Kreditaufnahme 2025
Für das Jahr 2025 ist eine Kreditaufnahme in Höhe von 1.234.000,-- € vorgesehen. Nachdem in den Jahren 2022 und 2023 die geplanten Kreditaufnahmen nicht ausgeschöpft wurden, können die Differenzbeträge in Höhe von 2.016.000,-- € zusätzlich in Anspruch genommen werden, da diese damals bereits genehmigt wurden.
Das bedeutet, dass im Jahr 2025 eine Gesamt-Kreditaufnahme von 3.250.000,-- € im Haushalt eingeplant wurde.
Schuldenstand zum 31.12.2024 3.785.642,67 €
= Pro-Kopf-Verschuldung in Buchdorf 1.857,53 €
zum Vergleich Durchschnitt im Landkreis 850,47 €
Voraussichtlicher Schuldenstand zum 31.12.2025 6.625.142,67 €
=Pro-Kopf-Verschuldung in Buchdorf 3.250,81 €
Rücklagen
Stand der Rücklagen zum 01.01.2025 1.407.422,96 €
- voraussichtliche Entnahme 2025 936.342,00 €
= vorl. Stand der Rücklage am 31.12.2025 471.080,96 €
Nach der Vorstellung des Haushaltsplans 2025 durch den Kämmerer, H. Steidle, folgten die Stellungnahmen zum Haushaltsplan:
- Stellungnahme des Bürgermeisters
- Stellungnahme von BMBB durch Christiane Würth
- Stellungnahme von CSU/Freie Bürger durch Georg Reiner
- Stellungnahme von PWG/Freie Wähler durch Paula Haunstetter
- Stellungnahme von Frauenliste durch Ursula Kneißl-Eder
Keine Stellungnahme wurde abgegeben von
- Junge Bürger
- Parteifreie Wählergruppe Bürgerblock Baierfeld
Abstimmungsergebnis 6:3
Die Gemeinderäte von PWG/Freie Wähler Buchdorf/Baierfeld beantragten, ihre Ablehnung im Protokoll schriftlich zu dokumentieren.
Anmerkung: Die Stellungnahme von PWG/Freie Wähler mit Begründung ihrer Ablehnung des Haushaltsplanes 2025 und des Finanzplanes 2026 – 2028 können sie unter „Neuigkeiten“ im Wortlaut nachlesen.
- Finanz- und Investitionsplan 2026 – 2028
H. Steidle stellte auch den Finanzplan für die Jahre 2026 – 2028 am Beamer vor. Laut dieser Vorausplanung entwickelt sich die Verschuldung der Gemeinde Buchdorf wie folgt:
Schuldenstand am 31.12.2025 6.625.142,67 €
zzgl Kreditaufnahme im Haushaltsjahr 2026 1.350.000,00 €
zzgl. Kreditaufnahme im Haushaltsjahr 2027 450.000,00 €
abzgl. Lfd. Tilgungen 1.231.500,00 €
Voraussichtlicher Schuldenstand am 31.12.2028 7.193.642,67 €
= voraussichtl. Pro-Kopf-Verschuldung je Einwohner 3.591,43 €
Entwicklung der Zinszahlungen hierfür
im Jahre 2025 ca. 75.000,-- €
im Jahre 2026 ca. 115.000,-- €
im Jahre 2027 ca. 110.000,-- €
im Jahre 2028 ca. 105.000,-- €
die weiteren Jahre wurden noch nicht aufgeführt, da der Finanzplan nur auf 3 Jahre im Voraus aufgestellt wird.
Abstimmungsergebnis 6:3
Die Gemeinderäte von PWG/Freie Wähler beantragten ihre Ablehnung im Protokoll namentlich zu dokumentieren.
- Erweiterung Deponie Buchdorf
a) Vorstellung der Erweiterung
H. Barfeld wurde mit der Planung der Deponie beauftragt und erläuterte nun diese, da nun alle Genehmigungen vorliegen und mit dem Bau begonnen werden kann.
Er erklärte, dass dies keine normale Erdaushub-Deponie wird, wie wir sie bisher kannten, da künftig die Wiederverwertung vor der Ablagerung steht. Die neue Deponie wird eine DK-0-Deponie, wie es sie bisher nur in der Nähe von Maihingen gibt, die vom Abfallwirtschaftsverband betrieben wird.
Im Normalfall kostet die Entsorgung 30,-- bis 40,-- € pro Kubikmeter plus Fahrtkosten. Die Gemeinde Buchdorf wird die Entsorgung vermutlich günstiger anbieten können, eine genaue Berechnung muss aber erst erfolgen.
Der Ausbau der Deponie erfolgt in 4 Bauabschnitten in der Fläche bzw. der 5. Abschnitt in der Höhe. Es handelt sich um eine Hangdeponie, an deren unterem Ende ein 1,5 m hoher Randwall gebaut wird. Dies hat den Vorteil, dass das Sickerwasser nicht ungehindert abfließen kann und außerdem erhöht sich dadurch das Deponie-Volumen. Das Sickerwasser muss in ein Sickerwasserbecken abgeleitet werden, das dann später dem Kugelbach zugeführt wird.
Ein Gemeinderat fragte an, warum sich Planung und Bau der Deponie über viele Jahre hingezogen haben. Dazu erklärte H. Barfeld, dass die Planung sowie die Genehmigung jeweils ca. 1,5 Jahre in Anspruch genommen habe, dazwischen sei das Projekt durch die Gemeinde ca. 2 Jahre verzögert worden. Von einzelnen Gemeinderäten wurde darauf hingewiesen, dass das nicht durch den Gemeinderat zu verantworten sei, sondern vom Bürgermeister. Auf frühere Anfrage im Gemeinderat hatte der Bürgermeister damals erklärt, dass eine 40-m-Bohrung gefordert werde. Später stellte sich heraus, dass dies nicht der Fall war.
b) Festlegung der Öffnungszeiten, eines Deponiewartes und der Gestaltung
der Zufahrt
H. Hertle erklärte, dass die Ausschreibung der notwendigen Arbeiten (z. B. Kalken, Wurzelstöcke abfräsen, Entwässerungsarbeiten, Drain-Leitungen etc.) von der VG in Zusammenarbeit mit H. Barfeld erfolgt sind. Der notwendige Zaun mit Tor werden in einem extra Verfahren ausgeschrieben.
Dann erläuterte er die Nebenbestimmungen im Genehmigungsbescheid. Dazu zählt eine Betriebsordnung (z. B. Öffnungszeiten, welches Material angeliefert werden darf usw.), die er schon vorbereitet hatte. Weiter ist ein Betriebshandbuch, ein Betriebstagebuch, ein Jahresbericht, die Schaffung einer Wendemöglichkeit und eine Info-Tafel erforderlich. Außerdem muss ein Bürocontainer für das Betriebspersonal angeschafft werden, der mit einem Aufstieg versehen ist, damit das Betriebspersonal über diesen Aufstieg das angelieferte Material z. B. auf einem LKW in Augenschein nehmen kann.
Da bei trockenem Wetter beim Befahren des Weges an der Deponie eine Staubentwicklung befürchtet wird, die das Pflanzenwachstum beeinträchtigen kann, sollte der Gemeinderat entscheiden, ob der Weg geteert werden sollte. Dies wurde im Gemeinderat nach einer kurzen Diskussion abgelehnt.
Außerdem musste über die vorgeschlagenen Deponie-Öffnungszeiten abgestimmt werden.
Diese sind:
Montag bis Donnerstag 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag 8.00 Uhr – 12.00 Uhr
nur nach vorheriger Anmeldung über den Gemeindearbeiter,
der gleichzeitig auch Deponiewart ist. Als Deponiewart hat dieser einen Fachkundelehrgang zu absolvieren, den er alle 4 Jahre erneuern muss.
Die Bestimmung, dass der Weg (lt. Plan Weg Nr. 1) nicht geteert wird, die Öffnungszeiten - wie oben genannt – gelten sollen und das Amt des Deponiewarts von einem Gemeindearbeiter übernommen werden soll, erfolgte in einer Abstimmung.
Abstimmungsergebnis 9:0
GRin Haunstetter erklärte vor Behandlung der nachfolgenden Punkte, dass sie darauf angesprochen wurde, wieso im Mitteilungsblatt die Namen der Antragsteller der Tagesordnungspunkte 5 und 6 veröffentlicht wurden. Dies verstößt gegen den Datenschutz. Der Bgm. räumte daraufhin ein, dass das sein Fehler war und er sich bei den Betroffenen inzwischen entschuldigt habe.
- Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 31 und 31/2, Gem. Buchdorf, Mädelegasse 2
Die Antragsteller beabsichtigen, auf dem Grundstück Fl.-Nr. 31 und 31/2, Gem. Buchdorf, Mädelegasse 2 ein Einfamilienhaus mit Garagen zu errichten. Das Haus wird 2-geschossig mit einem Walmdach gebaut. Da sich das Grundstück im alten Ortskern befindet und kein Bebauungsplan vorhanden ist, sieht das Gemeindebauamt keine Einwände und empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Die Nachbarn wurden informiert.
Abstimmungsergebnis 9:0
- Bauantrag auf Neubau einer Dachgaube, Außentreppe und Fenstertausch auf dem Grundstück Fl.-Nr. 591, Gem. Buchdorf, Am Bräuweiher 17
Die Antragsteller beabsichtigen, an dem bestehenden Haus eine Außentreppe im Osten anzubringen, die Fenster zu tauschen und eine Dachgaube. Das Gemeindebauamt hat keine Einwände und empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Abstimmungsergebnis 9:0
- 4. Änderung des Bebauungsplans „Südliche Ortserweiterung“ - Bildung von Quartieren mit Zulassung von 2 Vollgeschossen und unterschiedlichen Dachformen und -neigungen sowie Änderung der Baugrenzen
Auf dem Grundstück Fl.-Nr. 575/13 in der Pfarrer-Flock-Str. 7 wollen die Grundstücksbesitzer ein Wohnhaus mit zwei Vollgeschossen errichten bzw. streben sie als Dachform ein Walmdach an, was den Nachbarn bzgl. der Lichtverhältnisse zu Gute kommt. Der dortige Bebauungsplan stammt bereits aus dem Jahre 1960.
Außerdem will der Besitzer der Fl.-Nr. 575/9 in der Pfarrer-Bosch-Str. 16 eine Garage außerhalb der Baugrenze errichten. Wegen diesem Bauvorhaben wurde vom Gemeinderat bei einer vorangegangenen Sitzung bei einem Vor-Ort-Termin die Lage besichtigt und angeregt, dass der Bgm. mit der Verkehrspolizei Rücksprache hält, ob dadurch eine Verkehrsgefährdung besteht. Laut Bgm. hat die Behörde keinerlei Einwände.
Da beide Bauvorhaben nicht den Festsetzungen des Bebauungsplans entsprechen, muss der Bebauungsplan entsprechend geändert werden. Der Gemeinderat war sich einig, nicht den gesamten Bebauungsplan zu ändern, sondern strebt eine „Quartierslösung“ an. Dies bedeutet, dass die neue Regelung jeweils für 2 bis 3 Grundstücke zusammen gültig ist.
Die Kosten für die Änderung des Bebauungsplans haben die Antragsteller zu tragen.
Abstimmungsergebnis 8:0
GR Liebhäuser war wegen persönlicher Beteiligung von Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
- Bekanntgaben
GRin Haunstetter fragte – wie bereits in der Sitzung vorher – an, wann der Gemeinderat über den Anwaltsbrief, der von der Gemeinde an den Regionalverband weitergeleitet wurde, abgestimmt wird. Nachdem der Bgm. erklärte, dass die betroffenen Mitgliedsgemeinden der VG den Brief alle ohne Gemeinderatsbeschluss abgeschickt haben, wollte GRin Haunstetter wissen, warum die Gemeinde Marxheim vor dem Versenden des Briefes darüber im Gemeinderat abgestimmt habe. Normalerweise sollte das doch überall in gleicher Weise gehandhabt werden.
Der Bgm. sicherte zu, bis zur nächsten Sitzung klären zu lassen, ob eine Abstimmung notwendig sei. Diese würde dann im Nachhinein erfolgen.
Im Anschluss an den öffentlichen Teil der Tagesordnung wurden noch nichtöffentliche Punkte beraten und abgestimmt.
Bericht zum Osterferienprogramm 2025
PWG-Freie Wähler Buchdorf/Baierfeld
Bericht zum Osterferienprogramm
Zum Start in die Osterferien hatte das Organisations-Team von PWG-Freie Wähler eine Wanderung durch Buchdorfer Wald und Flur organisiert. Die Betreuer machten sich zusammen mit 37 wanderfreudigen Kindern auf den Weg, um dabei verschiedene Aufgaben zu lösen. Auf Grund der hohen Teilnehmerzahl marschierten die Kinder in zwei Gruppen los und erreichten die angesteuerten Ziele mühelos. So konnten sie bei einem im Wald aufgebauten Niedrigseil-Garten ihre Geschicklichkeit unter Beweis stellen bzw. an verschiedenen Stationen Vogelstimmen erraten, Hasen aus Astgabeln basteln bzw. Osternester flechten. Beim Picknick im Wald stärkten sich die Kinder dann für den Rückweg zum Eisenwinterstadl, wo sie alle zusammen das Lied „Stups, der kleine Osterhase“ anstimmten. Der Osterhase füllte währenddessen gerne ihre selbstgebastelten Osternester mit einer Ostertüte.
In diesem Zusammenhang möchten wir uns bei allen unseren Betreuern für ihre Bereitschaft zum Mitwandern bzw. den Aufbau und die Betreuung der verschiedenen Stationen herzlich bedanken. Dankeschön möchten wir auch der Familie Stefan Eisenwinter sagen, deren Gelände bzw. Räumlichkeiten wir auch dieses Mal wieder unentgeltlich nutzen durften.
Dieses Mal hat uns eine Lebensmittelretterin aus Kaisheim allerlei Backwaren und Molkereiprodukte über die Organisation Foodsharing zum Verteilen überlassen. So konnte sich jeder mitnehmen, was und wie viel er wollte. Wir bedanken uns dafür sehr herzlich nicht nur bei unserer Lebensmittelretterin, sondern auch bei allen, die dieses Projekt durch die Annahme unterstützt haben.
Liebe Kinder, euch danken wir für eure Teilnahme und freuen uns sehr, dass ihr wieder mit so viel Begeisterung dabei ward.
Bis zum nächsten Mal!
Euer Ferienprogramm-Team von
PWG-Freie Wähler Buchdorf/Baierfeld
Noch mehr Neuigkeiten gibt es hier.
www.pwg-fw-buchdorf.de/neuigkeiten
Die "älteren" Protokolle aus dem Gemeinderat zum nachlesen unter
www.pwg-fw-buchdorf.de/protokolle/