Gemeinderatssitzung vom 09.12.2024

GR Wiest nahm an der Sitzung entschuldigt nicht teil.

Zur Erläuterung des Tagesordnungspunktes 1 war Architekt Mohr eingeladen.

 

  1. Neue Mitte Buchdorf – Bürgerhaus; Vorstellung der Materialien und Farbkonzepte sowie Stand der Planungen durch Architekt Mohr

   

Zu Beginn der Sitzung erhielt jedes Gemeinderatsmitglied aktuelle Unterlagen zum Stand 09.12.2024, aus denen die geplanten Farbkonzepte ersichtlich sind. Zudem eine Plan-Ansicht des Bürgerhauses von Osten, auf denen verschiedene Beispiele von Glas-Fassaden vorgestellt wurden (mehr oder weniger Türen-Anteil und somit weniger oder mehr Festverglasung).

 

Eingangs stellte H. Mohr den aktuellsten Planungsstand des Bürgerhauses am Beamer vor. Dabei ging er auf die Ausführung von verschiedenen Nutzungen ein, so wird z. B. die Küche als Catering-Küche (Warmhalteküche) umgesetzt.

  

Auf Nachfrage von GRin Fischer erklärte der Architekt, dass die Spülküche einen direkten Zugang von außen über den Hausflur hat, so dass man diese nicht nur über den Bürgersaal erreicht.

  

Architekt Mohr kam dann auf die Glasfront – also den Eingangsbereich - auf der Ostseite zu sprechen. Nach seinen Ausführungen muss der Gemeinderat noch entscheiden, ob mehr Glastüren (lt. Plan-Entwurf entweder 42,77 m² Türen-Anteil oder 95,09 m²) zur Ausführung kommen sollen oder ob mehr Festverglasung (lt. Entwurfsplanung 87,7 m² Festverglasung oder 35,38 m²). Er führte dazu aus, dass die fest verglasten Elemente zwischen den 4 Glastüren kostengünstiger wären – doppelflüglige Türen dagegen würden die Fassade beruhigen. Die Kostendifferenz liegt bei ca. 31.000,-- € brutto.

  

Auf Nachfrage einer Gemeinderätin, warum die Glaselemente jetzt anders ausgeführt werden sollen als ursprünglich geplant, erwiderte Herr Mohr, dass kein Systemhersteller diese Variante liefern kann. Dies wurde bei der Ausführungsplanung festgestellt.

  

Mit der Bauausführung soll im Frühjahr nächsten Jahres begonnen werden.

  

GRin Haunstetter erinnerte an die Bürgerversammlung, bei der der Bgm. den Baubeginn bereits für November 2024 angekündigt hatte. Da sie bereits von verschiedenen Bürgern angesprochen wurde, ob der Gemeinderat den Baubeginn des Bürgerhauses ausbremsen würde, forderte sie den Architekt dazu auf, die Baubeginn-Verzögerung öffentlich zu erklären.

  

Architekt Mohr versicherte ausdrücklich, dass die Verzögerungen nichts mit dem Gemeinderat zu tun hätten, sondern „in einigen Bereichen Umplanungen notwendig waren“.

   

Anschließend stellte der Planer noch die zur Ausführung kommenden Materialien und Farbkonzepte vor, wobei er z. B. ein grünes Stoffmuster für den Bühnenvorhang dabei hatte.

    

  1. Antrag Bürgerliche Mitte Buchdorf-Baierfeld: Einrichtung eines Bauausschusses für den Bau des Bürgerhauses

   

Der Bgm. und die Gemeinderäte der BMBB hatten schriftlich beantragt, einen Bauausschuss einzurichten. Dieser soll als Bindeglied zwischen Architekt, Bauverwaltung und Gemeinde fungieren, um fundierte Entscheidungen im Gemeinderat zu treffen, weil sie sich dadurch mehr Informationen und Einflussnahme im Vorfeld von Ausschreibungen erhoffen.

    

Der Sitzungseinladung lag ein Beschlussvorschlag der VG Monheim mit einer ausführlichen Erläuterung zur Rechtslage bei.

  

Das Gesetz sieht vor, dass Ausschüsse sowohl beratend als auch beschließend gebildet werden können, wenn diesem ein zustimmender Gemeinderatsbeschluss mit entsprechender Satzungsänderung der Geschäftsordnung vorausgeht. Außerdem ist im Vorfeld eine ungerade Anzahl an Ausschuss-Mitgliedern festzulegen. Die Sitze werden dann nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren an die einzelnen Wählergruppen vergeben, so dass sich hier das Wahlergebnis der letzten Kommunalwahl widerspiegelt.

   

Eine alternative Möglichkeit wäre ein Arbeitskreis, der rechtlich nach der Gemeindeordnung nicht existiert und somit keine Entscheidungsbefugnis hat.

  

Ein Gemeinderat äußerte, dass er nicht verstehen könne, warum der Antrag auch vom Bgm. kommt, da dieser Zugang zu allen Informationen hat. Außerdem hat ein Arbeitskreis keine Entscheidungsbefugnis, weshalb er dafür plädiert, mehr Gemeinderatssitzungen einzuberufen, in denen dann auch gleich Entscheidungen herbeigeführt werden können.

  

Auch GRin Haunstetter vertrat die Ansicht, dass die Information des Gemeinderates Aufgabe des Bgm. ist und regte deshalb an, z. B. Detailfragen in nichtöffentlichen Sitzungen vorzubesprechen, in denen der Bgm. das Ratsgremium umfassend informiert und Unterlagen zur Verfügung stellt.

 

Es folgten weitere Wortmeldungen, die allesamt in die gleiche Richtung gingen.

  

Trotzdem wollte der Bgm. über den Alternativvorschlag zur Gründung eines Arbeitskreises abstimmen, dem der Bgm. und alle Gemeinderäte – also 13 Mitglieder - angehören sollten.

  

Abstimmungsergebnis 3:9

Somit wurde der Antrag der BMBB mehrheitlich abgelehnt.  

 

  1. Beschlussfassung zum Kriterienkatalog der Gemeinde Buchdorf

    

Die „Neue Energie Buchdorf“ (NEB) hat im Vorfeld einen „Kriterienkatalog für den Bau von Anlagen zur Nutzung von erneuerbaren Energien im Gemeindegebiet Buchdorf“ ausgearbeitet und den Inhalt rechtlich mit der VG Monheim und dem Landratsamt Donau-Ries abgestimmt. Bei der nichtöffentlichen Sitzung am 03.12.2024 stellten die beiden Vorstände Herre Erwin und Blank Tobias den Inhalt des Kriterienkatalogs vor und beantworteten sämtliche Fragen des Gemeinderates. Zudem erhielten die Gemeinderatsmitglieder im Nachgang eine Ausfertigung der Unterlagen.

  

Der Kriterienkatalog ist notwendig, damit die NEB im Gemeindegebiet eine Windkraftanlage mit garantierter Bürgerbeteiligung errichten kann und er regelt außerdem die Errichtung von Dachflächen-PV-Anlagen. Dieser Kriterienkatalog ist solange anwendbar, bis der Regionalverband Augsburg die Vorrangflächen für Windkraftanlagen im Regionalplan festgesetzt hat (nach derzeitigem Stand bis Ende 2027).

  

Ein Gemeinderat äußerte, er wäre normalerweise gegen festgesetzte Kriterien, weil sich die Gemeinderäte dann hinter diesen „Kriterien verstecken“ könnten, anstatt Entscheidungen zu treffen. Andererseits könnten diese Kriterien jederzeit durch Gemeinderatsbeschluss wieder aufgehoben werden. Er würde aber dafür stimmen, um der NEB zu helfen.

   

Diesem Argument widersprach GRin Haunstetter. Sie vertrat die Ansicht, dass sich der Gemeinderat nicht „verstecken“ könne, da gerade mit der Abstimmung über diesen Kriterienkatalog eine Entscheidung getroffen werden muss. Außerdem sind die Mitglieder der NEB gleichzeitig Gemeindebürger, weshalb sie der NEB dankbar ist, dass deren Verantwortliche ihre Freizeit opfern, um das Projekt „neue Energie“ voranzubringen. Sie hält den Kriterienkatalog deshalb für wichtig.

  

Abstimmungsergebnis 12:0

Anmerkung: Bei Interesse können Sie den vom Gemeinderat einstimmig

                    beschlossenen Kriterienkatalog der Gemeinde Buchdorf auf der

                    Homepage der „Neuen Energie Buchdorf“ einsehen. 

  1. Ertüchtigung der 4 gemeindlichen Sirenen-Anlagen von analoger auf digitale Funktechnik

  

Für die digitale Alarmierung müssen die 4 gemeindlichen Feuerwehrsirenen umgerüstet werden. Die Kosten hierfür liegen bei ca. 4.500,-- € brutto pro Sirene, wofür eine Förderung in Höhe von 2.181,-- € brutto pro Sirene – jedoch max. 80 % aus dem bayrischen Sonderförderprogramm für Digitalfunk möglich ist. Das Antragsende ist am 31.12.2024, weshalb darüber zeitnah zu entscheiden ist.

  

Abstimmungsergebnis 12:0     

  1. Bekanntgaben

   

Folgende Bauanträge wurden von der VG Monheim im Freistellungsverfahren an das LRA Donau-Ries weitergegeben:

  

- Bauantrag auf Erweiterung einer Gewerbehalle

  Fl.-Nr. 704/4, Albert-Proeller-Straße

  

- Neubau eines Wohnhauses mit Nebengebäude und Einliegerwohnung

  Fl.-Nr. 2821, Johannes-Kraus-Straße, Baugebiet „Schletzenbach“

Kinderhaus

Die Betriebserlaubnis für die Gruppe im ehemaligen Turnraum wurde bis 31.08.2026 verlängert.

Einladung

Der Musikverein lädt zu seinem Weihnachts-Konzert am Sonntag, den 22.12.2024 herzlich ein.

Anschließend folgte der Jahresrückblick des Bürgermeisters.

Im Anschluss an den öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung wurden noch nichtöffentliche Tagesordnungspunkte beraten und abgestimmt.

Kreisvereinigung Donau-Ries | Frankenstraße 62 | 86641 Rain

Rain, 19.11.2024

Pressemitteilung

Bundestagswahl 2025:

Freie Wähler nominieren erfahrenen Kommunalpolitiker Florian Riehl

Bei der Bundeswahlkreismitgliederversammlung entscheiden sich die FREIEN WÄHLER für den 38-jährigen Kommunalpolitiker aus Rain als Bundestagskandidaten für die Wahl des 21. Deutschen Bundestages.

Die FREIEN WÄHLER schicken mit Florian Riehl einen erfahrenen Kommunalpolitiker in das Rennen für die bevorstehende Bundestagswahl 2025. Riehl ist von Beruf Abteilungsleiter (Bereich Service-Abteilung) in einem mittelständischen Maschinenbauunternehmen im Landkreis Donau-Ries.

 

Aus den Reihen der FREIEN WÄHLER welche im Wahlkreis Donau-Ries aus den Kreisvereinigungen Donau-Ries, Dillingen und Aichach-Friedberg besteht, habe man sich ganz bewusst für einen engagierten und in der Kommunalpolitik verwurzelten Kandidaten entschieden. Viele der in den vergangenen Jahren getroffenen Bundesentscheidungen haben direkte Auswirkungen auf das örtliche Zusammenleben in den Kommunen. Dabei darf nicht unerwähnt bleiben, dass zahlreiche Beschlüsse des Bundes die Rathäuser, Verwaltungen und ausführenden Organe vor Ort mit zusätzlichen Aufgaben und Umsetzungen belastet haben.

Riehl übernimmt neben seiner beruflichen Verantwortung auch seit 2014 im Rainer Stadtrat sowie als Kreisrat politische Verantwortung. Im Kreistag fungiert er seit 2020 als Fraktionsvorsitzender. Für die bevorstehende Bundestagswahl sieht Riehl vor allem seine kommunalpolitischen Erfahrungen aus Stadt und Landkreis klar im Fokus. Riehl bringt es in seiner Vorstellungsrede treffend auf den Punkt: „Die Menschen sind bewegt von den schnelllebigen Entscheidungen und teilweise auch verunsichert was die Zukunft unseres Landes angeht.“ Daher braucht es seiner Meinung nach unbedingt mehr Pragmatismus, gesunden Menschenverstand und mehr Einbindung der Menschen vor Ort.

Der anwesende Landtagsabgeordnete Anton Rittel und Vertreter des FREIE WÄHLER Bezirksverbandes Schwaben bekräftigte die Kandidatur von Florian Riehl und brachte deutlich zum Ausdruck: „Es braucht im Bund nun endlich auch FREIE WÄHLER. Und zwar genau Menschen wie Florian Riehl, die von der Pike auf am Ratstisch pragmatische Entscheidungen für das Wohl unserer Gesellschaft treffen“.

Als Ziel wurden drei Direktmandate ausgegeben, um über die sogenannte Grundmandatsklausel auch mit weniger als 5% in den Bundestag einzuziehen. "Keine Stimme ist somit verschenkt", erklärte Anton Rittel.

Bild: Matthias Lechner

Von links: Ulrich Reiner (Kreisvorsitzender Dillingen), Florian Riehl (Bundestagsdirektkandidat Stimmkreis Donau-Ries), Anton Rittel (Landtagsabgeordneter)

                                    Nominierung

                                  des Kandidaten

                         der Freien Wähler Donau-Ries

                                für die vorgezogene

                                  Bundestagswahl

                                    am 23.02.2025

Am 18.11.2024 fand die Mitgliederversammlung der Freien Wähler Donau-Ries in Buchdorf statt. Auf der Tagesordnung stand nicht nur die Wahl einer neuen Vorstandschaft, sondern vorrangig auch die Nominierung eines Kandidaten für die bevorstehende vorgezogene Bundestagswahl am 23.02.2025.

Bei der sehr gut besuchten Versammlung, bei der FREIE WÄHLER-Mitglieder aus dem gesamten Donau-Ries anwesend waren, wurde als

                              Bundestagskandidat

                                   Florian Riehl

                                      aus Rain

vorgeschlagen und bei der geheimen Abstimmung

                             

                              einstimmig nominiert.

Wir gratulieren unserem FREIE WÄHLER-Bundestagskandidaten

Florian Riehl zu seiner Nominierung und sichern ihm die Unterstützung unserer Ortsgruppe zu.

Wir bitten alle unsere Mitglieder, Freunde und Unterstützer um ihre beiden Stimmen bei der Bundestagswahl am 23.02.2025 oder bei der Briefwahl für

                                         Florian Riehl

                                             und die

                                     FREIEN WÄHLER

 

                                   Jede Stimme zählt.

   (Mehr dazu in unserem gleichnamigen Bericht)

Buchdorf, den 19.11.2024

Jede Stimme zählt

Auch die FREIEN WÄHLER treten zur Bundestagswahl am 23.02.2024 an. Nachdem wir immer wieder darauf angesprochen werden, dass eine Stimme für die FREIEN WÄHLER eine verlorene Stimme wäre, wenn sie die 5-%-Hürde nicht schaffen, möchten wir auf das Bundeswahlgesetz verweisen.

Demnach werden bei der Sitzverteilung Parteien mit weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen nur dann nicht berücksichtigt, wenn ihre Bewerber in weniger als drei Wahlkreisen die meisten Erststimmen auf sich vereinigt haben.

Das bedeutet, dass eine Partei auch in den Bundestag einziehen kann, wenn sie die 5-%-Hürde nicht schafft. Voraussetzung ist nur, dass sie mindestens 3 der insgesamt 299 zu vergebenden Direktmandate gewinnt. Dann zählt auch das Zweitstimmen-Ergebnis.

Lesen Sie dazu einen interessanten Text auf der Seite des Deutschen Bundestags mit der Überschrift:

Karlsruhe sagt Ja zur Zweitstimmendeckung – aber mit Grundmandatsklausel

Den Text können Sie nachlesen unter

www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw31-bundesverfassungsgericht-wahlrecht-1013532

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe FREIE WÄHLERINNEN und FREIE WÄHLER,

wir dürfen Sie heute über dieses Thema informieren: 

Mehr Geld für Bayerns Gemeinden, Städte und Kreise! KFA 2025 steht. Aiwanger: "Wir sind verlässlicher Partner der Kommunen in schwierigen Zeiten.“

Der kommunale Finanzausgleich 2025 steht. Mit einer Höhe von knapp 12 Milliarden Euro erhalten Bayerns Kommunen über 600 Millionen Euro mehr Finanzmittel, um die immensen Aufgaben der Zeit zu bewältigen. Die Bayerische Staatsregierung und die kommunalen Spitzenverbände haben sich geeinigt und betonen die Solidarität und Partnerschaft.

Nach dem positiven Abschluss beim kommunalen Finanzausgleich 2025 in Höhe von 11,98 Milliarden Euro, was einen Anstieg von 608 Millionen Euro für Bayerns Gemeinden, Städte, Landkreise und Bezirke zum Vorjahr darstellt, sagt Hubert Aiwanger, Landesvorsitzender und Bayerischer Wirtschaftsminister: „Starke Kommunen, starker Staat. Die Verteilungskämpfe zwischen den Ebenen des Staates werden härter, weil uns auf allen Ebenen die Kosten davonlaufen und die Einnahmen nicht mehr ausreichen. Wir müssen deshalb im Einvernehmen von Staat und Kommunen Standards senken und Kosten reduzieren, um mit dem zur Verfügung stehenden Geld auszukommen. Die Erhöhung des Kommunalanteils am Steuerverbund von 12,75 Prozent auf 13 Prozent plus 60 Millionen Euro bringen für die Kommunen 2025 insgesamt über 600 Millionen Euro mehr auf knapp 12 Milliarden Euro. Damit zeigt der Freistaat Bayern einmal mehr, dass er ein verlässlicher Partner der Kommunen auch in schwierigen Zeiten ist.“


Die Schlüsselzuweisungen betragen 2025 über 4,85 Milliarden Euro. Es ist die größte Einzelposition im kommunalen Finanzausgleich. Das Geld steht den Kommunen zur Erfüllung ihrer Aufgaben zur Verfügung und ist wichtig für die kommunale Selbstverwaltung.

Nach der Verhandlung steht fest: Es ist ein fairerer Kompromiss. In Zeiten besonderer Herausforderungen für die kommunalen Haushalte - gerade auch wegen der schwierigen Asylsituation - wurde ein gutes Ergebnis gefunden. Freistaat und Kommunen stehen dennoch vor extremen zukünftigen Herausforderungen. Das wird, so betont Aiwanger, auch den Abbau bestimmter Standards mit sich bringen, um finanzielle die Handlungsfähigkeit als Freistaat zu erhalten.

Mit besten Grüßen

Christoph R. J. Hollender
Mtgl. Landesgeschäftsführung / Leiter Presse und Kommunikation

www.pwg-fw-buchdorf.de/neuigkeiten

 

Die "älteren" Protokolle aus dem Gemeinderat zum nachlesen unter

www.pwg-fw-buchdorf.de/protokolle/