Einladung zur Fahrt in den Bayerischen Landtag
PWG/Freie Wähler Buchdorf/Baierfeld
Einladung zur Fahrt in den Bayerischen Landtag
Die Freien Wähler laden politisch interessierte Bürgerinnen und Bürger herzlich zu einer Fahrt in den Bayerischen Landtag nach München ein.
Termin: Donnerstag, 5. Juni 2025
Treffpunkte für den Buseinstieg:
• 10:30 Uhr in Adelsried, Dillinger Straße 18
• 10:45 Uhr in Gersthofen/Augsburg, Park&Ride – Endstelle Linie 6
Donauwörther Straße
86154 Augsburg
Personenanzahl: 6 – 8 Personen
Anmeldeschluss: 23.03.2025
Bei Bedarf und Wunsch Fahrgemeinschaften zu den Treffpunkten für den Buseinstieg.
Programm:
Nach der Ankunft in München erwartet die Teilnehmer u. a. eine Führung durch das Maximilianeum, die Teilnahme an einer Plenarsitzung sowie eine Diskussionsrunde mit MdL Anton Rittel.
Nutzen Sie die Gelegenheit, Politik hautnah zu erleben und spannende Einblicke in die Arbeit des Landtags zu erhalten!
Anmeldung und weitere Infos bei:
Matthias Lechner
Mobil 0179 5456763
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Matthias Lechner
1.Vorsitzender
PWG/Freie Wähler Buchdorf/Baierfeld
Gemeinderatssitzung vom 17.03.2025
Gemeinderatssitzung vom 17.03.2025
- Bauantrag auf Überdachung einer Terrasse und Neubau eines Lagerraumes auf dem Grundstück Fl.-Nr. 2742, Gem. Buchdorf, Am Erlach 48
Die Antragsteller beantragten eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Erlach“, da sie ca. 130 m³ ihrer Terrasse überdachen wollen bzw. den Neubau eines Lagerraumes planen. Erlaubt sind lt. Bebauungsplans max. 75 m³ für Terrassenüberdachungen.
Von Seiten des Gemeindebauamtes wurde allerdings festgestellt, dass sich die Befreiung auf die Dachform und -neigung beziehen muss, da das geplante Walmdach nach dem Bebauungsplan nicht zulässig ist. Um dies zu ermöglichen, müsste der Bebauungsplan geändert werden und mit dem LRA bzgl. einer „Gefälligkeitsplanung“ abgeklärt werden.
In der Diskussion kam der Gemeinderat auf Nachfrage von GRin Haunstetter überein, dass eine Gefälligkeitsplanung für nur ein Grundstück vom LRA vermutlich nicht genehmigt wird, so dass der Bebauungsplan geändert werden muss, damit alle im Bebauungsplan „Erlach“ befindlichen Grundstücke die gleichen Möglichkeiten haben.
Die Kosten für eine evtl. in Frage kommende Bebauungsplanänderung haben die Antragsteller zu tragen.
Der Gemeinderat stimmte dann über den Beschlussvorschlag der Verwaltung ab, dass die Verwaltung beauftragt wird, mit dem Landratsamt die Änderung des Bebauungsplans „Am Erlach“ abzustimmen und diese bei positiver Zustimmung umzusetzen.
Abstimmungsergebnis 13:0
- Fortschreibung des Teilfachkapitels B IV 2.4.2 „Nutzung der Windenergie“ des Regionalplans der Region Augsburg
Nachdem nun die Fortschreibung des Regionalplans zur Nutzung der Windenergie veröffentlicht wurde, ist festzustellen, dass die entsprechenden Vorrangflächen sehr einseitig ausgewiesen wurden. In manchen Gemeinden wurden gar keine oder nur geringe Flächen als Vorranggebiet ausgewiesen, in anderen Gemeinden dagegen sehr große Flächen, wie z. B. Buchdorf, Daiting, Marxheim. Das bedeutet, dass Betreiber von Windkraftanlagen dort ohne Bauleitplanung oder Zustimmung der jeweiligen Gemeinde Windkraftanlagen errichten können.
Die Verwaltung schlägt deshalb vor, neben einem Gespräch mit Vertretern des Regionalen Planungsverbandes auch einen Rechtsanwalt einzuschalten, der die Interessen der Gemeinde zur Reduzierung der vorgesehenen Vorrangflächen wahrnimmt.
Der Bgm. hatte bereits in einer vorangegangenen Sitzung bekannt gegeben, dass die Gemeinde Buchdorf und einige Mitgliedsgemeinden der VG Monheim einen Rechtsanwalt beauftragt haben, um gegen die überdimensionierte Ausweisung der Vorrangflächen vorzugehen. GRin Haunstetter fragte deshalb an, von wem diese Vorgehensweise entschieden wurde. Der Bgm. erklärte, dass dies von den Bürgermeistern gemeinsam entschieden wurde und jetzt noch die nachträgliche Zustimmung im Gemeinderat erforderlich ist.
Ein Gemeinderat erklärte seine Zustimmung, merkte aber an, dass er nicht verstehen könne, warum die Ausweisung in diesem Ausmass zustande kommen konnte, nachdem im Regionalplanungsverband neben Bgm. Schiegg aus Marxheim auch eine Buchdorfer Gemeinderätin sitzt. Auf Nachfrage erklärte diese, dass ihnen die Planung nur zur Abstimmung vorgelegt wurde, ohne dass sie vorher dazu Stellung nehmen konnten. Da für sie die Energiewende wichtig ist, habe sie aber zugestimmt.
GRin Haunstetter merkte an, dass ihr eine pauschale Ablehnung des Planungsgebietes nicht richtig erscheint. Sie plädierte dafür, detailliert festzuhalten, wo bzw. in welcher Größe das Vorranggebiet in Buchdorf sein sollte. Dazu müsste man die Planungen der Bürgerenergiegenossenschaft Buchdorf berücksichtigen. Da die beiden Vorstände der „Neuen Energie Buchdorf (NEB)“ als Zuhörer anwesend waren, beantragte GRin Haunstetter,
diesen als „sachkundige Personen“ das Wort zu erteilen, um festzulegen, welcher Vorrangfläche die Gemeinde Buchdorf zustimmen würde.
Aus dem Gemeinderat kam die Anmerkung, dass der Gemeinderat nicht für die Interessen der NEB zuständig ist. Dem widersprach GRin Haunstetter, da sie der Ansicht ist, dass der Gemeinderat auch die Interessen der Bürger zu berücksichtigen habe. Da jeder Bürger die Möglichkeit hat, sich an der NEB zu beteiligen, sollte der Gemeinderat auch deren Ziele und Interessen unterstützen. Außerdem würde sich der Gemeinderat nichts vergeben, wenn die beiden Vorstände die Möglichkeit bekommen, ihre Sichtweise zu erläutern.
Abstimmungsergebnis 3:10
(somit wurde mehrheitlich abgelehnt, dass sachkundigen Personen das Wort erteilt wird)
Anschließend wurde über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abgestimmt. Dieser beinhaltet, dass der Gemeinderat Buchdorf die vorgestellte Planung des Regionalplans der Region Augsburg ablehnt. Der Planungsverband soll außerdem dazu aufgefordert werden, seine Planungen zu überarbeiten und die Vorrangflächen im gesamten Planungsgebiet gerecht zu verteilen. Außerdem soll eine Rechtsanwaltskanzlei mit dem Ziel beauftragt werden, dass die ausgewiesenen Vorrangflächen im Bereich der Gemeinde Buchdorf reduziert werden.
Abstimmungsergebnis 12:1
(Anmerkung: Die Gegenstimme kam von der GRin, die dem Regionalen Planungsverband angehört.)
- Sanierungskonzept des Marktes Kaisheim zur Festsetzung des Sanierungsgebiets „Ortsmitte“; Beteiligung am Verfahren
Der Markt Kaisheim plant die Sanierung seiner Ortsmitte, um die Mängel schrittweise zu beseitigen, den Ortskern zu beleben und das historische Ortsbild zu erhalten und aufzuwerten. Für die Durchführung wird eine Frist von 15 Jahren festgelegt, wobei als Sanierungsziel ein Zeitraum von max. 10 Jahren angestrebt wird.
Die Gemeinde Buchdorf wird aus rechtlichen Gründen am Verfahren beteiligt. Von der Verwaltung wurde empfohlen, keine Einwände gegen das Sanierungskonzept einzulegen.
Abstimmungsergebnis 13:0
- Aufstellungsbeschluss für den Erlass der Einbeziehungssatzung „Am Kugelbach“, Gem. Baierfeld, mit Freigabe der Entwurfsplanung
Der Bauvoranfrage des Grundstücksbesitzers (Fl.-Nr. 35/1) für die Errichtung einer Halle hat der Gemeinderat bereits am 06.02.2023 zugestimmt. Da das Grundstück im Außenbereich liegt, muss hierfür eine Einbeziehungssatzung aufgestellt werden.
Mit den Planungen wurde das Planungsbüro Godts beauftragt. Die Kosten für die Einbeziehungssatzung trägt der Antragsteller.
Die Einbeziehungssatzung „Am Kugelbach“ wird aufgestellt und umfasst eine Teilfläche der Fl.-Nr. 35/1, Gem. Baierfeld. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren einzuleiten, den Aufstellungsbeschluss öffentlich bekannt zu machen und die Öffentlichkeitsbeteiligung in die Wege zu leiten.
Astimmungsergebnis 13:0
- Bekanntgaben
- Jahresbericht der Bücherei:
Die Bücherei konnte im vergangenen Jahr 9.026 Ausleihen verzeichnen. Das Klientel der Bücherei sind vor allem Familien mit Kindern und Jugendlichen bis ca. 12 Jahren. Die Neuanschaffung von Medien wurde auch im 4. Jahr des Bestehens mit 50 % gefördert.
- Bauzeitenplan des Architekten für das Bürgerhaus:
Der Erdaushub zum Bau des Bürgerhauses soll laut den neuesten Planungen des Architekten Ende Juni/Anfang Juli 2025 erfolgen. Die Fertigstellung des Bürgerhauses hat der Architekt auf ca. Oktober 2027 terminiert.
-Frühjahrskonzert
Der Musikverein lädt zu seinem Frühjahrskonzert in der Stadthalle Monheim herzlich ein.
Im Anschluss an den öffentlichen Teil der Tagesordnung wurden noch nichtöffentliche Punkte beraten und abgestimmt.
Gumba Douschdi in Buchdorf 2025
Gumba Douschdi in Buchdorf
Auch in diesem Jahr zogen wieder zahlreiche Frauen am „Gumba Douschdi“ in ihren bunten Faschingskostümen durch unser Dorf. Wir haben uns sehr gefreut, dass wir in diesem Jahr über 100 Frauen in ihren phantasievollen Verkleidungen auf ihrer Route zum Zielort an unserem Kaffeestand mit allerlei Gebäck begrüßen konnten. Wir unterstützen diesen mittlerweile zur Tradition gewordenen Abend sehr gerne, bei dem wir uns auch jedes Jahr über den Besuch von weiteren Gästen freuen.
Wir möchten uns bei dieser Gelegenheit ganz herzlich bei unseren Gönnern bedanken, die uns ihre Garage samt Strom für diesen Abend kostenlos zur Verfügung gestellt haben.
Helau – bis zum nächsten Jahr!
Gemeinderatssitzung vom 25.02.2025
Gemeinderatssitzung vom 25.02.2025
Die Gemeinderätinnen Fischer und Würth hatten ihre Teilnahme aus beruflichen Gründen abgesagt.
GRin Kneißl-Eder kam verspätet zur Sitzung.
Zur näheren Erläuterung des Tagesordnungspunktes 1 war Herr Hertle eingeladen.
- Bauantrag auf Umbau eines Einfamilienhauses in ein Mehrparteienhaus auf dem Grundstück Fl.-Nr. 334, Gem. Buchdorf, Hauptstr. 38
Das bestehende Einfamilienhaus auf Fl.-Nr. 334, Hauptstr. 38 will die Antragstellerin in ein Mehrparteienhaus umbauen. Deswegen wurden auf dem Grundstück auch 6 Stellplätze nachgewiesen.
Der Gemeinderat erteilte dazu das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis 10:0
- Bekanntgaben
- Anfrage des Planungsbüros Godts
Für das Baugebiet „An der Gailach“ wurde die Gemeinde im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung von Behörden etc. um Stellungnahme gebeten. Die Gemeinde Buchdorf gibt keine Stellungnahme ab.
- folgende Bauanträge wurden von der Verwaltung im Genehmigungsfreistellungsverfahren an das LRA weitergeleitet:
- Neubau einer Doppelgarage als Ersatz für Carport
Fl.-Nr. 2752, Buttergasse 13
- Neubau einer Lagerhalle
Fl.-Nr. 711/1, Albert-Proeller-Str. 15 u. 17
- Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage
Fl.-Nr. 2856, Herzog-Georg-Str. 11
- Zuwendungsantrag
Der Zuwendungsantrag zur Sanierung der Wasserleitung im Römerweg wurde bewilligt und ist für den Zeitraum vom 12.02.2025 bis 12.02.2029 gültig. Die Förderung beträgt 54.379,-- € (=40 %).
-Rohrbrüche:
In der vegangenen Woche waren in der Wasserleitung „Am Sand“ zwei Rohrbrüche und einer im Dezember. Die Wasserleitung wurde im Rahmen der dortigen Straßensanierung in einem Teilbereich nicht erneuert.
Im Anschluss an den öffentlichen Teil der Tagesordnung wurden noch nichtöffentliche Punkte beraten und abgestimmt.
Noch mehr Neuigkeiten gibt es hier.
www.pwg-fw-buchdorf.de/neuigkeiten
Die "älteren" Protokolle aus dem Gemeinderat zum nachlesen unter
www.pwg-fw-buchdorf.de/protokolle/