Gemeinderatssitzung vom 23.06.2025
Gemeinderatssitzung vom 23.06.2025
GRin Freimuth kam verspätet zur Sitzung.
Zur näheren Erläuterung des Tagesordnungspunktes 1 waren drei Mitarbeiter der Projektleitung „Freiflächen-PV-Anlage in Daiting“ von der LEW anwesend.
1.)Informationen zur Leitungsverlegung des Solarparks „Am Ederhof“ durch die Gemeinde Buchdorf – Vorstellung durch die LEW
Der Projektleiter der LEW erklärte, dass inzwischen das Baurecht für die Freiflächen-Photovoltaikanlage in Daiting vorliegt, weswegen die Dienstleistungen bereits ausgeschrieben wurden. Die Einzäunung des Areals beginnt Ende Juli d. J. Mit dem Anlagenbau-Beginn wird im August 2025 gerechnet, der dann bis Ende Januar 2026 fertig gestellt sein sollte. Der Bau der Strom-Trasse wird ca. im August/September d. J. gestartet und dauert ebenfalls bis ca. Januar 2026.
Der Trassenverlauf wurde zwischenzeitlich genau festgelegt und die Verträge hierfür sind bereits unterschrieben. Der LEW liegt ein grober Drainage-Plan vor. Falls Drainagen im Trassenverlauf liegen, werden diese erst ausgebaut, das Stromkabel verlegt und dann die Drainage neu eingebaut. Soweit möglich, wird die Leitung 80 bis 120 cm tief eingepflügt. Die Ausschreibung hierfür ist gerade am Laufen.
Um den Verkehr nicht unnötig zu stauen, werden Wartezonen für eine kurze Parkdauer der LKW eingerichtet, bis sie vor Ort entladen werden können. Auf einem Parkplatz werden Sanitäreinrichtungen und Entsorgungsmöglichkeiten für die Dauer der Bauarbeiten eingerichtet, die von der LEW kontrolliert werden, um Ordnung sicherzustellen.
GR Liebhäuser fragte an, ob die Möglichkeit besteht, dass die NEB Buchdorf auch ein eigenes Kabel in die Trasse legen kann, wenn sie ein Windrad baut. Die Frage konnte der Projektleiter nicht beantworten.
Daraufhin merkte GRin Haunstetter an, dass sie von Anfang an angeregt habe, die Leitung aus Wirtschaftlichkeitsgründen groß genug zu bauen, dass die Leitung der LEW auch von der NEB mitgenutzt werden könne. Der Projektleiter erklärte dazu, dass die Leitungskapazität von der LEW voll ausgereizt werde und die Leitung deshalb niemand anders mitnutzen könne. Die weitere Frage, ob dann wenigstens ein Leerrohr mit verlegt werden könne, wurde verneint, da dies technisch nicht möglich wäre.
Ein anderer Gemeinderat fragte an, für wie lange die LEW für die neu zu verlegende Drainage die Gewährleistung übernimmt, da er im Laufe der Zeit Setzungen der aufgefüllten Trasse befürchtet. Ihm wurde geantwortet, dass beim Bau der Trasse wieder alles gut verdichtet wird. Sollten trotzdem Probleme auftreten, könne man sich natürlich an die LEW wenden, da diese die Betriebsführung der Photovoltaik-Anlage für mindestens 30 Jahre inne hat.
2.)Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Carports aus Stahl, pulverbeschichtet, auf dem Grundstück Fl.-Nr. 361/4, Gem. Buchdorf,
Förgstr. 24
Der Antragsteller möchte außerhalb der im Bebauungsplan festgelegten Baugrenze ein Carport aus pulverbeschichtetem Stahl errichten.
Der unmittelbar angrenzende Nachbar hat seine Zustimmung zum Bau durch Unterschrift bestätigt.
Laut Gemeindebauamt bestehen hinsichtlich des geplanten Baus keine Einwände, weshalb der Beschlussvorschlag der Verwaltung lautet, dem Antrag auf isolierte Befreiung bzgl. der Baugrenzen-Überschreitung zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis 13:0
3.)Bauantrag auf Überdachung einer Terrasse und Neubau eines Lagerraums auf dem Grundstück Fl.-Nr. 2742, Gem. Buchdorf, Am Erlach 48
Die Antragsteller möchten ihre Terrasse überdachen und beantragten außerdem die Genehmigung für den Neubau eines Lagerraums auf ihrem Grundstück.
Dazu werden Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans erforderlich, da laut diesem Terrassenüberdachungen mit max. 75 m³ vorgesehen sind, aber ca. 130 m³ überdacht werden sollen.
Außerdem ist eine Abweichung der Dachneigung vorgesehen. Diese ist allerdings durch die Satzungsänderung vom 29.11.2016 abgedeckt und das LRA hat dazu ein positives Feedback gegeben.
Abstimmungsergebnis 13:0
4.)Nutzungsänderung Hartplatz
Von einem Bürger wurde ein Antrag auf Wiedereröffnung des Hartplatzes zur Nutzung für alle Bürger gestellt. Für diesen Antrag wurden in der Bevölkerung ca. 575 Unterschriften dafür gesammelt.
Bei dem „Hartplatz“ handelt es sich um die eingezäunte Schulsportanlage unterhalb des Kindergartens, der von organisierten Gruppen zu bestimmten Öffnungszeiten benutzt werden darf. Diese wurden vom Gemeinderat 2014 neu festgelegt, wobei das Fußballspielen explizit ausgeschlossen wurde.
Diese außerschulische Nutzung für organisierte Gruppen hat das LRA für in Ordnung befunden, wobei laut Bundesimmissionsgesetz das Spielen von Kindern bis 12 Jahre auf Kinderspielplätzen und ähnlichen Einrichtungen wie z. B. Ballspielplätzen den ganzen Tag grundsätzlich hingenommen werden muss.
Der Bgm. machte den Vorschlag, die Schulsportanlage im Rahmen einer Nutzungsänderung für die Allgemeinheit zu öffnen. Außerdem sollte der Zaun auf der östlichen und südlichen Seite entfernt werden, da in der Vergangenheit von Kindern und Jugendlichen immer wieder Löcher in den Zaun geschnitten worden sind bzw. der Zaun überklettert wurde, um auf dem Hartplatz spielen zu können.
GRin Haunstetter widersprach dem Ansinnen, die Schulsportanlage (Hartplatz) für die Allgemeinheit zu öffnen und die vorhandene Umzäunung auf zwei Seiten zu entfernen. Der Hartplatz war nämlich noch nie für die Allgemeinheit geöffnet, sondern wurde als Schulsportanlage errichtet und stand zusätzlich den örtlichen Vereinen zu festgelegten Zeiten für den Breitensport zur Verfügung. In den Unterlagen zum Bau der Schulsportanlage von 1986 kann diesbezüglich nachgelesen werden, dass die Gemeinde bei der Überlassung des Platzes darauf achtet, dass eine Lärmbelästigung in den frühen Vormittags- und späten Nachmittagsstunden ausgeschlossen ist, wobei die Gemeinde zeitliche Einschränkungen vornehmen wird, wenn berechtigte Interessen der Anlieger vorliegen. Weiter heißt es da, dass die Sportanlage eingezäunt wird und die Interessen der Anlieger durch die Aufstellung eines Belegungsplanes berücksichtigt werden. Alle diese schriftlichen Zusagen, die der damalige Bürgermeister 1986 gemacht hat, als er in einem Schriftstück um die Zustimmung der Anlieger zum Bauantrag bat, wurden von GRin Haunstetter zitiert. Außerdem merkte sie an, auch Kinder müssten bestimmte Sachen akzeptieren, z. B. dass das Aufschneiden eines Zaunes eine Sachbeschädigung darstellt. Komischerweise würde ein Zaun an anderen Einrichtungen, wie z. B. dem Tennisplatz nicht beschädigt.
Nach kurzer heftiger Diskussion im Gemeinderat, bei der z. B. geäußert wurde, dass für Kinder und Jugendliche Möglichkeiten für Spiel und Freizeit geboten werden sollten bzw. diese mitten im Dorf sein sollten, wurde über den Beschlussvorschlag abgestimmt. Dieser lautete:
Der Gemeinderat Buchdorf stimmt zu, dass der Hartplatz auf dem Grundstück
Fl.-Nr. 389, Gem. Buchdorf für die Allgemeinheit geöffnet wird. Hierzu wird der Zaun um den Hartplatz auf der östlichen und südlichen Seite entfernt. Auf der nördlichen und westlichen Seite bleibt der Zaun zum Schutz bestehen.
Abstimmungsergebnis 12:1
GRin Haunstetter beantragte, ihr Abstimmungsverhalten namentlich zu dokumentieren.
5.)Antrag auf einen Stichweg zum Gehweg „Am Sand 17“
Der Antragsteller des Grundstücks Fl.-Nr. 151/21, Am Sand 17, beantragt einen Stichweg von der Straße „Am Sand“ über den Grünstreifen zum Gehweg. Er möchte trockenen und sauberen Fußes auf den Gehweg gelangen und nicht erst ca. 40 Meter auf der Straße bis zum nächsten geteerten Fußweg-Zugang auf der Straße entlanggehen.
Laut Beschlussvorschlag der Verwaltung sollte der Gemeinderat dem Antrag unter folgenden Bedingungen zustimmen:
- Das Material für den Weg wird von der Gemeinde gestellt.
- Die Errichtung des Weges ist vom Antragsteller durchzuführen.
- Der Stichweg soll eine Breite von 1,70 m haben.
Der Bgm. plädierte allerdings dafür, dass die Arbeiten von einem Gemeindearbeiter während seiner Arbeitszeit ausgeführt werden und der Antragsteller nur mithelfen sollte.
Dem Vorschlag widersprach GRin Haunstetter, da einem anderen Gemeindebürger die gewünschte Pflasterung eines gemeindlichen Wegstücks von seinem Grundstück bis zur nächstgelegenen Straße nur auf eigene Kosten genehmigt wurden. Dieser besorgte sich das dazugehörende Material selbst und führte zudem die Arbeiten in Eigenregie aus.
Da es sich beim Vorschlag des Bürgermeisters um den „weiterführenden Antrag“ (in diesem Fall teureren Antrag) handelte, wurde erst über dessen Vorschlag abgestimmt.
Abstimmungsergebnis 12:1
Da dieser Vorschlag mehrheitlich abgestimmt wurde, entfiel eine Abstimmung über den Vorschlag von GRin Haunstetter.
Dann wurde noch eine weitere Abstimmung über die Wegbreite und die Materialkosten fällig, wobei diese Abstimmung noch den vom Bgm. gewünschten Zusatz enthielt, dass der Antragsteller für den „Stichweg“ die Streu- und Räumpflicht zu übernehmen habe.
Abstimmungsergebnis 13:0
6.)Einführung einer Dorf-App
In der Gemeinderatssitzung vom 02.06.2025 wurde von der Fa. Cosmema eine Heimat-Info-App vorgestellt. In diesem digitalen Medium können tagesaktuelle Nachrichten aus allen Bereichen der Gemeinde wie Mitteilungen aus dem Rathaus oder Beiträge von Vereinen und Organisationen eingesehen werden. Diese App wird durch die Anbieter gepflegt und ist für Bürger einfach zugänglich. Die Kosten für die Einrichtung belaufen sich auf 3.498 € netto plus 235 € netto monatlich für die Pflege.
Eine GRin berichtete, dass sie von einer anderen Gemeinde erfahren habe, dass es auch Firmen gibt, die eine Dorf-App zu wesentlich günstigeren Konditionen anbietet, wobei in dem Fall die Pflege der Heimat-App selbst übernommen werden müsste.
In der Diskussion herrschte die Meinung vor, dass man hierfür niemand finden werde, der das zuverlässig und kostenlos übernehmen werde. Es werde deshalb befürchtet, dass diese Möglichkeit der Information in der Bevölkerung nicht angenommen wird, wenn die App nicht zuverlässig gepflegt wird. Außerdem könnte diese App im Laufe der Zeit das „Blättle“ ersetzen und somit Kosten eingespart werden.
Dazu meldete sich GRin Haunstetter zu Wort und betonte, dass sie Neuerungen nicht im Wege stehen möchte, aber die Abschaffung des Buchdorfer Mitteilungsblattes käme für sie nicht in Frage, weil dadurch vor allem ältere Mitbürger von den Informationen ausgeschlossen werden. Man könne schließlich nicht davon ausgehen, dass alle – und vor allem ältere Mitbürger – über die technischen Möglichkeiten verfügten, um sich über die Dorf-App über das Geschehen in der Gemeinde zu informieren.
Der Gemeinderat kam in der Diskussion überein, dass man das Angebot einer Dorf-App annehmen sollte. Die Informationen werden aber auch weiterhin über das Mitteilungsblatt verfügbar sein.
Abstimmungsergebnis 13:0
7.)Bekanntgaben
Der Bgm. gab bekannt, dass er bei der nächsten Wahl wieder als Bürgermeister kandidieren werde und bat das Gemeinderatsgremium, sich auch wieder zur Wahl zu stellen.
Im Anschluss an den öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung wurden noch nichtöffentliche Punkte beraten und teilweise abgestimmt.
Noch mehr Neuigkeiten gibt es hier.
www.pwg-fw-buchdorf.de/neuigkeiten
Die "älteren" Protokolle aus dem Gemeinderat zum nachlesen unter
www.pwg-fw-buchdorf.de/protokolle/